die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

Belohnung für eine gute Mitarbeit finanziert sich selbst

Bisher gibt es im PKV-System Beitragsrückzahlungen, wenn keine Rechnungen eingereicht werden. Das verringert die Anzahl an Arztbesuchen.

Im GKV-System gibt es bisher nur eine Bonusregelung im Bereich Zahnersatz: wer jedes Jahr beim Zahnarzt war, muss weniger zuzahlen.

Die neue eGOZ bietet Ansätze, die deutlich darüber hinaus gehen. Sie schlägt ein Bonus-Malus-System vor:

Belohnung zahlt sich aus: der Bonuslevel D

Anreize, sich regelmäßig beim Zahnarzt blicken zu lassen und prophylaktische Maßnahmen in Anspruch zu nehmen, zahlen sich langfristig durch eine frühere Erkennung von Erkrankungen und erst recht durch die Vermeidung von Erkrankungen aus. Das gilt für die Patienten wie auch für die Solidargemeinschaft einer Versichertengruppe.

Es wird vorgeschlagen, die im Bereich des GKV-Zahnersatzes schon existierende Bonusregelung milder zu gestalten und ein Fehljahr zu verzeihen, jedoch auch an den häuslichen Pflegeerfolg zu koppeln, denn durch bloßes Abstempeln eines Bonushefts bleibt niemand gesund:

  • Unter 28-Jährige gelangen in die Bonusgruppe, wenn sie in 4 der letzten 5 Jahre zur Grunduntersuchung beim Zahnarzt waren und in den letzten 5 Jahren einen durchschnittlichen API* von unter 50% aufwiesen.
  • Ab 28 Jahren Lebensalter kommt in die Bonusgruppe, wer in 8 von 10 Jahren zur Grunduntersuchung beim Zahnarzt war und in den letzten 5 Jahren einen durchschnittlichen API* von unter 50% aufwies.

Wer in die Bonusgruppe gelangt, erhält über die Basisversicherung (Leistungsstufe A-C) hinaus Erstattungen für Leistungen im Level D und für höherwertige Leistungen eine anteilige Erstattung bis Leistungsstufe D.

* API = Approximaler PlaqueIndex, ein prozentualer Wert der mit Plaque verschmutzten Zahnzwischenräume

Probleme mit Motivation

  • Während beitragszahlende Versicherte jedes Jahr lückenlos beim Zahnarzt gewesen sein müssen, damit sich ihre Zuzahlung zu "Kassenzahnersatz" reduziert, erhalten Härtefälle deutlich höhere Zuschüsse auch dann, wenn sie die Bonusregelung nicht erfüllen. So etwas wird als ungerecht empfunden.
  • Privatversicherte werden verleitet, Arztbesuche aufzuschieben, bis es nicht mehr anders geht. Manch eine Erkrankung wird so zu spät erkannt.

Wer "Bonus" sagt, muss auch "Malus" sagen!

Dem Bonussystem gegenüber auch ein Malussystem aufzubauen, um die Motivation zu erhöhen, macht Sinn. Patienten motiviert es und das Geld der Solidargemeinschaft wird nicht für unfruchtbare Behandlungen vergeudet.

Vorschlag:

Wer als Patient

  • in den letzten 5 Jahren in weniger als 2 Jahren zur Grunduntersuchung beim Zahnarzt war oder
  • in den letzten 10 Jahren in weniger als 5 Jahren zur Grunduntersuchung beim Zahnarzt war,

erhält nur noch Erstattungen für Leistungen nur bis zur Ebene B.

Es hängt also von jedem selbst ab, wie hoch die Erstattungen sind, auf die ein Anspruch besteht.

 

So werden Menschen belohnt, die sich gesundheitsbewusst verhalten und die Solidargemeinschaft somit stärken, indem sich ihre bezuschussten Leistungen vermehren oder ihre Zuschüsse erhöhen. Sich nicht solidarisch verhaltende Patienten müssen mehr von den Behandlungskosten übernehmen, die sie verursacht haben oder erhalten komplexere Leistungen nicht mehr auf Kosten der Solidargemeinschaft.

Sowohl das gesundheitsbewusste Verhalten der Bonusgruppe als auch die Leistungsbeschränkung der Malusgruppe ermöglichen für alle, die mitarbeiten wollen, eine effektivere und höherwertige Zahnmedizin.

Unvermögen muss "straffrei" bleiben

Eine Feinheit dieses Bonussystems ist, dass nur der, der auch die Pflege einigermaßen schafft, in den Bonuslevel gelangt.

Wegen unzureichenden Erfolgs bei der häuslichen Mundhygiene findet jedoch keine Bestrafung statt, sie führt nicht zur Abstufung auf Level B, sondern verhindert höchstens die Hochstufung.