die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0012 - StU - Statusuntersuchung

eingehende Untersuchungen

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
StU-B-1 API+SBI/PBI maximal alle 2 Quartale 10 0,5 - 2
StU-B-2 API+SBI/PBI, QHI bis 16 Jahre, 1 x pro Sitzung 10 0,5 - 2
StU-C-1 PSI maximal alle 2 Quartale 10 0,5 - 2
StU-D-2 Parodontalstatus ab PSI von 3, 1x pro Jahr, nach Formblatt 39 0,5 - 2
StU-E-1 Parodontalstatus ab PSI von 3, alle 2 Quartale 39 0,5 - 2
StU-E-2 PSI jeder weitere PSI 10 0,5 - 2
StU-E-3 API+SBI/PBI, QHI oder andere Statusuntersuchungen je Status 10 0,5 - 2
StU-E-4 CMD- oder BEWE-Screening je Status 10 0,5 - 2
StU-F-1 Parodontalstatus ab 3. Mal pro Jahr nach Formblatt 39 0,5 - 2
StU-F-2 Funktionsstatus nach Formblatt 64 0,5 - 2

Kommentar

Jeder Status ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren.

Jeder Status ist pro Sitzung maximal einmalig berechenbar.

Die Staten sind nebeneinander berechenbar, z.B. 0011-A "PSI" + 0011-C.

 

Der PSI ist in der bisherigen GKV-Versorgung 1 Mal in 2 Jahren zugelassen - das widerspricht seinem Sinn als Screening-Untersuchung, die Schlimmeres verhindern soll. Die mögliche Anzahl wird auf 4 in zwei Jahren heraufgesetzt, um Prophylaxe stärker zu gewichten. Ausgleichend wird der PSI dem Level C zugeordnet, Malus-Träger erhalten nur eine Erstattung auf einer niedrigeren Stufe.

Der "Basic-Erosive-Wear-Examination" (BEWE) - Screening-Test soll die Erosionen aufdecken und dokumentieren.

Hierbei wird das Gebiss in Sextanten (sechs Zonen) unterteilt und nach folgenden Werten beurteilt:
0 - kein Zahnschmelzverlust
1 - initialer Verlust der Oberflächenstruktur
2 - abgegrenzter Defekt, hartgewebeverlust von weniger als 50 % der Zahnoberfläche
3 - Hartgewebeverlust von mehr als 50% der Zahnoberfläche

Die Gesamtsumme der höchsten Sextanteneinstufungen zwischen 0 und 18 ergibt die Risikoeinstufung und hat ggf. Flouridierungsmaßnahmen, Mundhygieneunterweisungen oder sogar Zahnersatzbehandlungen zur Folge.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Bei Erhebung eines StU-D-1 wird im Level C anteilig die StU-C-1 erstattet.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: ...

BEMA: ...

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.