die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0520 - PPa - Periimplantitis- und Parodontalchirurgie

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
PPa-D-1 Zahn geschlossenes supra- und subgingivales Debridement an einem einwurzeligen Zahn je Zahn, im Rahmen einer systematischen PAR-Therapie 14 0,5 - 2
PPa-D-2 Zahn geschlossenes supra- und subgingivales Debridement an einem mehrwurzeligen Zahn je Zahn, im Rahmen einer systematischen PAR-Therapie 26 0,5 - 2
PPa-D-3 Zahn offenes supra- und subgingivales Debridement an einem einwurzeligen Zahn je Zahn, im Rahmen einer systematischen PAR-Therapie 22 0,5 - 2
PPa-D-4 Zahn offenes supra- und subgingivales Debridement an einem mehrwurzeligen Zahn je Zahn, im Rahmen einer systematischen PAR-Therapie 34 0,5 - 2
PPa-E-1 Zahn Anwendung regenerativer Stoffe an einem Parodontium je Zahn 25 0,5 - 2
PPa-E-2 Zahn Odontoplastik, Umformung eines Zahnes je Zahn 25 0,5 - 2
PPa-E-3 Zahn Osteoplastik, Kronenverlängerung, Tunnelierung je Zahn 25 0,5 - 2
PPa-F-1 Zahnposition offenes supra- und subgingivales Debridement an einem Implantat je Implantat 62 0,5 - 2
PPa-F-2 Zahnposition Umformung und Politur eines Implantats je Implantat 28 0,5 - 2

Kommentar zum regenerativen Knochenaufbau

4110: die bisherige GOZ 4110 verband seit 2012 sowohl ein Auffüllen der Knochendefekte als auch ggf. die Anwendung regenerativer Eiweiße. Letzteres ist jedoch ein zeitaufwändiges selbständiges Verfahren, da die Wurzeloberflächen konditioniert werden müssen, Blutarmut muss hergestellt werden.

Eine Zusammenpressung beider Verfahren - Knochenaufbau und Regenerationstechnik - führt zwangsläufig dazu, dass eine der beiden Maßnahmen nicht honoriert wird. Was aber nicht honoriert wird, kann nicht verantwortlich erbracht werden. 

Daher sind in der neuen eGOZ diese Maßnahmen aufgeteilt, die PPa-E-1 umfasst nur regenerative Verfahren, während die AuZ-E den Knochenaufbau beschreibt.

Die dadurch erhöhten Kosten im Privatbereich werden durch den Wegfall einer Faktorerhöhung der Positionen für Lappenoperationen ausgeglichen. Die Faktorerhöhung entfällt durch die Umsetzung des Prinzips "gleiches Geld für gleiche Arbeit" in der Zusammenführung von BEMA und GOZ.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

-

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 4070, 4075, 4090, 4095a4100, 4105a, 4106a, 4110, 4136

BEMA: P200, P201, P202, P203

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.