die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0430 - Res - Restauration mittels Krone, Teilkrone oder Veneer

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Res-A Zahn konfektionierte Milchzahnkrone je Zahn 52 0,5 - 2
Res-B Zahn metallische Vollkrone je Zahn 126 0,5 - 2
Res-C-1 Zahn vestibulär verblendete Krone je Zahn, 15-25, 34-44, Metallgerüst 138 0,5 - 2
Res-C-2 Zahn metallische Teilkrone je Zahn, Kaufläche komplett bedeckt 158 0,5 - 2
Res-E-1 Zahn metallische Vollkrone mit Stufen oder Hohlkehlpräparation je Zahn 190 0,5 - 2
Res-E-2 Zahn keramisch weiter gehend verblendete / vollkeramische Krone je Zahn 214 0,5 - 2
Res-F-1 Zahn Stiftkrone mit Stift je Zahn; aus einem Stück 238 0,5 - 2
Res-F-2 Zahn Veneer oder Teilkrone mit Teilbedeckung der Kaufläche aus Metall, keramisch verblendete oder Vollkeramik - Teilkrone je Zahn 268 0,5 - 2

Kommentar

Laborkosten sind gesondert zu berechnen.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Die Leistung Res-E-1 wird ab dem Level C anteilig erstattet über die Leistung Res-B-1.
  • Die Leistung Res-E-2 wird ab dem Level C anteilig erstattet über die Leistung Res-B-1 oder Res-C-2.
  • Die Leistung Res-F-1 wird ab dem Level D anteilig erstattet über die Leistung Res-B-1.
  • Die Leistung Res-F-2 wird ab dem Level D anteilig erstattet über die Leistung Res-C-2.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2200, 2210, 2220, 2225a, 2230, 2240, 2250

BEMA: 14, 20

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.