die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

individuelle Medizin für alle

Jeder Mensch ist einzigartig.

Auch wenn es Grundregeln geben muss, wie Medizin innerhalb einer Gesellschaft organisiert und bezahlt wird, muss es für jeden die Möglichkeit geben, seiner Individualität durch eigene Entscheidungen Ausdruck zu geben.

 

Manches dauert mal eben doppelt so lang...

Das ist häufig genug auch schon vorher absehbar. Deswegen kann in manchen Fällen sinnvoll sein, im Vorhinein bereits eine Faktorerhöhung abzusprechen, damit die Praxis ausreichend Zeit für eine gewissenhafte Arbeit hat.

Innerhalb der heutigen GKV-Abrechnung im Sachleistungsprinzip ist das nicht möglich, es ist heute nicht erlaubt. Patienten sollen durch das Verbot geschützt werden, sich auf Dinge einzulassen, die sie nicht überblicken. Patienten empfinden das als Bevormundung, als Zweiklassenmedizin.

Die neue eGOZ führt die unterschiedlichen und dadurch unverständlichen Leistungstabellen zusammen. Heil- und Kostenpläne sind nicht mehr auf eine Vielzahl unterschiedlichster Formulare mit Überschneidungen und Zwischensummen verteilt, sondern liegen in einem einzigen Dokument vor. Am Ende des Kostenvoranschlages oder der Rechnung ist aufgeführt, welche Erstattungshöhe in welchem Leistungslevel zu erwarten ist.

Ein Verbot der Faktorerhöhung oder ein Verbot aufwändigerer Leistungen käme einem Verbot der Individualität gleich.

Der wichtige Schutz des Patienten vor finanzieller Überforderung aber wird durch Transparenz und durch die bestehende Aufklärungspflicht auch in finanzieller Hinsicht gewahrt.

Probleme mit individueller Medizin

  • In einer Versicherung mit Festhonorar ist nicht jeder manchmal notwendige Aufwand kostendeckend. Daher werden schwierigere Behandlungen weg überwiesen oder nicht ausgeführt, andere Therapieformen kommen dann zum Einsatz.
  • Besteht eine breite Kluft zwischen Abrechnung auf GKV-Chipkarte und privaten Sonderleistungen, dann verhindern Papierflut und Nichterstattung zunächst regelmäßig, dass Patienten sich für die aufwändigere Variante entscheiden, in der Folge verhindert die häufige Vergeblichkeit der Alternativaufklärung, dass überhaupt Alternativen angeboten werden.
  • Beteiligt sich z.B. die GKV gar nicht an Alternativbehandlungen, dann wird nur noch Therapie nach Leistungskatalog gemacht, das ist nicht individuell.

konsequentes Kostenerstattungsprinzip

Die neue eGOZ ermöglicht jedem

  • andere Leistungsvarianten oder
  • andere Faktorhöhen.

Werden aufwändigere Leistungsvarianten gewählt, so ist klar geregelt, dass vom Kostenträger eine Erstattung bis in Höhe einer versicherten Leistungsvariante gezahlt wird.
Werden andere Faktorhöhen vereinbart, so steht eine Erstattung in Höhe der versicherten Faktorhöhe zu.

Fesseln lösen!

Heutige Beschränkungen im GKV-System werden zur Fessel der Mediziner, weil eine Abweichung verboten ist, zu kompliziert ist oder Versicherte ihren Erstattungsanspruch verlieren.

Weil aber die Rahmenbedingungen nicht die Individualität der Versorgung behindern dürfen, regelt die neue eGOZ konkreter, wo Erstattungsansprüche bestehen bleiben sollen.

EINE Gebührenordnung für Zahnmedizin

Wenn es nur noch eine Gebührenordnung gibt, entfallen viele Unklarheiten. Ein großer Teil des Papierkriegs entfällt, einheitliche Formulare können das Verständnis erleichtern

Dabei müssen individuelle Abweichungen auch für Versicherte eines Solidarsystems möglich sein.