die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0130 - ÜZ - Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

Eine Versiegelung kann an bereits empfindlichen Zähnen oder bei Kariesgefahr erfolgen, prophylaktisch sein (Fissurenversiegelung) oder therapeutisch, z.B. bei Erosionen.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
ÜZ-A-1 Bereich Behandlung überempfindlicher Zahnflächen durch Fluoridierung je Kiefer 4 0,5 - 2
ÜZ-E-1 Bereich Versiegelung überempfindlicher Zahnflächen durch Adhäsiv je Zahnposition 8 0,5 - 2

Kommentar

Die Behandlung bereits empfindlicher Zahnflächen kann durch Fluoridierung oder durch adhäsive Befestigung einer dünnen Kunststoffschicht erfolgen.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • ÜZ-E-1 wird anteilig und einmalig je Sitzung durch die ÜZ-A-1 erstattet.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2010, 2457a

BEMA: 10-ÜZ

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.