die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0510 - Bst - Stillung einer übermäßigen Blutung

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Bst-A-1 Zahngebiet Stillung einer übermäßigen Blutung, einfach je Blutung 15 0,5 - 2
Bst-A-2 Zahngebiet Blutungsstillung durch Abbindung, Umstechung, Bolzung je Blutung 29 0,5 - 2
Bst-E-1 Zahngebiet Blutungsstillung, andere Methoden je Blutung 51 0,5 - 2

Kommentar

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Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Die Leistung Bst-E-1 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung Bst-A-1.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 3050, 3060, 3065a

BEMA: 36-Nbl1, 37-Nbl2

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.