die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

Fragen und Antworten

Das Konzept der einheitlichen GOZ ist neu, es ändert mit einem Schlag sehr viel an den bestehenden Gebührenordnungen.

Das bringt Fragen mit sich und wirft Kritik auf. Hier soll eine erste Antwort darauf gegeben werden, je nach Diskkussionsverlauf innerhalb der Zähnärzteschaft können sie diese Antworten verändern, daher steht dort: "derzeitige Stellungnahme".

"600 Leistungen sind viel zu viel..."

Eine Meinung ist, dass die in der eGOZ abgebildeten ca. 600 Leistungen zu viel seien, das würde Zahnmedizin unübersichtlich und die Abrechnung unbeherrschbar machen.

Eine weitere Variante dieser Meinung: Wenige Komplexleistungen, die typische Leistungsschritte zu einer einzigen Abrechnungsziffer zusammenfassen, würden die Verwaltung viel einfacher machen.

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Derzeitige Stellungnahme:

  • Es ist keine Leistung gegenüber den derzeit in den 4 Gebührenordnungen und der Analogliste beschriebenen Leistungen hinzu gekommen.
    Dass 600 Leistungen in 5 Tabellen unübersichtlich sind, ist auch meine Meinung.
    Dass sie in einer Tabelle unübersichtlich wären, wenn sie alle nacheinander aufgeführt wären, sehe ich allerdings auch so.
    Daher sind die Leistungen der eGOZ in Kapitel und kleinere Leistungsgruppen (Leistungsziffern) mit einem den Inhalt umschreibenden Buchstabenkürzel aufgelistet.
    So ist jede Leistung grundsätzlich schnell aufzufinden, die Auswahl der richtigen Variante aus 2 - 12 Leistungen ist einfach.
    Ich finde das übersichtlich, das können auch Laien, das macht Medizin transparent.
  • Komplexleistungen bedeuten weniger Transparenz:
    Was ist dann enthalten, was wird weggelassen? Was muss als Leistungsschritt erbracht werden, um die Komplexziffer auszulösen?
    Komplexleistungen sind tendenziell das Gegenteil von individueller Medizin. Betriebswirtschaftliches Handeln müsste stets die billigste Variante innerhalb eines Komplexes realisieren.
    Die neue eGOZ setzt das Einzelleistungsprinzip konsequent um. So enthält der "Baukasten" viele "Bausteine", die aufwandsgerecht fair honoriert werden.
    Wo dies sinnvoll ist, holt das Zielleistungsprinzip die Vorteile von Komplexleistungen in die eGOZ.
  • Durch die Übernahme der momentan in GKV und PKV versicherten Leistungen ist eine teilweise Zusammenführung von Versicherungssystemen in sehr vielen Modellen möglich.
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"Analogleistungen sollten nicht bepreist werden..."

Eine Meinung ist, dass heutige Analogleistungen nicht mit Euro-Beträgen belegt werden sollten.

(Was Analogleistungen sind, lesen Sie hier.)

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Derzeitige Stellungnahme:

  • Seit vielen Jahren führt die Bundeszahnärztekammer eine Liste mit Leistungen, die sie als selbständige zahnmedizinische Leistungen ansieht, die nicht in der GOZ/GOÄ enthalten sind. Eine genauere Beschreibung oder eine Bewertung (Bepreisung) der Leistungen nimmt sie nicht vor.
    Dieses Vorgehen ist theoretisch richtig. Denn die Bewertung seiner Leistung soll dem Zahnarzt obliegen, so will es die GOZ.
    Als Folge davon, wird der Großteil dieser Leistungen von Versicherern nicht erstattet oder es werden andere Vergleiche (Analogisierungen) von Versicherern vorgeschlagen und es wird weniger Geld erstattet.
    Leidtragende sind Patienten in zweierlei Hinsicht:
    a) die erhalten keine oder deutlich geringere Erstattungen
    b) viele Praxen bieten nur wenige oder gar keine der betroffenen Verfahren an, weil sie genervt sind von dauernden Rückfragen von Patienten und Kostenträgern, von Briefeschreiberei und dem der guten Medizin folgenden schlechten Ruf.
    So kann sich Zahnmedizin nur im Zeitlupentempo weiterentwickeln.
    Praktisch gesehen ist der Ansatz daher falsch.
  • Jedes Mal, wenn eine Zahnarztpraxis eine Analogleistung abrechnet, bepreist sie sie. Wo soll also hier das Problem sein? Nur darin, dass sich nichts ändern darf? Wer der Meinung ist, dass es doch immer noch gut laufe und Veränderung vorwiegend gefährlich sei, der sehe sich die Gehälter des Praxispersonals noch einmal an.
  • www.zahnarztrechnung.info rechnet sogar vor, warum welche Preisbereiche mir gerechtfertigt erscheinen. Außerdem liefert es Textbausteine für den Einspruch beim Kostenträger. So kann sich - meiner Erfahrung nach - zeitgemäße Zahnmedizin durchsetzen. Je mehr Praxen gleichförmig analog abrechnen, desto mehr werden sich diese fairen Honorare auch durchsetzen!
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Wo bleibt hier die KZV?

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung ist kein Selbstzweck. Das heißt, erstens, dass bei einer grundsätzlicheren Änderung des Gesundheitssystems nicht jede Struktur übernommen werden sollte.

Das heißt aber zweitens, dass man sich den Sinn der KZV neu vor Augen rufen sollte:

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Manche fürchten eine Abschaffung der KZV, andere eine Ausdehnung ihrer Macht.

Die Kassenzahnärztliche Vereinigung wickelt einen großen Teil der Gesundheitsversorgung in der Zahnmedizin auf der finanziellen Seite ab. Sie vereinfacht erheblich die Zahlungsflüsse und stellt derzeit auch eine Instanz dar, die sicher stellen will, dass die im Sozialgesetzbuch V vorgeschriebene Wirtschaftlichkeit für die Solidargemeinschaft auch eingehalten wird. Hier greift ihre Arbeit mit der Kontrolle des MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen) ineinander.

Für den staatlichen Sicherstellungsauftrag, wie er heute in Deutschland gesetzlich festgelegt ist, ist eine solche Kontrolle sinnvoll, u.a. deswegen hat die KZV den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts.

Für eine vereinfachte Abrechnung ist die Zahnärzteschaft eventuell sehr gut beraten, die heutige KZV als selbst verwaltete, kostengünstige und vertrauenswürdige Institution weiter zu entwickeln. Sie kann auch dem Staat ein verlässlicher Garant für eine fachlich fundierte Sicherstellung der Versorgung sein. Niemand kann Zahnmedizin beurteilen, wie Zahnmediziner es können.

Im Sinne der Freiheit der Individuen in Deutschland darf eine Einmischung in die individuelle Medizin nicht ausufern. Privates muss privat bleiben - bei Bedarf ist es überprüfbar, so wie bisher auch. Der Teil der Medizin außerhalb der Solidarversorgung wird auch bisher durch andere Institutionen kontrolliert und geschützt.

Das alles kann so bleiben. Die Umsetzung der neuen eGOZ wäre auch zunächst einmal Arbeit genug. Weiterentwicklung wird sich anschließen.

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"Eine einheitliche Gebührenordnung fördert die Entstehung einer "Bürgerversicherung""

Eine Meinung ist, dass die Vorlage einer einheitlichen Gebührenordnung die Entstehung einer "Bürgerversicherung" befördern würde.

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Derzeitige Stellungnahme:

  • Der Begriff "Bürgerversicherung" ist bisher eine leere Hülle. Was würde sie regeln?
    Ich denke, sie sollte die Versicherungsdinge regeln. Nicht die Medizin. 
    Wir Mediziner sollten unsere Verantwortung wahr nehmen, zu sagen, welche direkten Rahmenbedingungen Medizin braucht.
    Wir haben die Chance, eine faire Gebührenordnung zu gestalten, bevor es Nichtmediziner tun.
  • Ob eine "Bürgerversicherung" kommt oder nicht, haben Mediziner nicht in der Hand. Das macht die Politik auch ohne uns. Es ist richtig, wenn wir uns gegen Aspekte einer "Bürgerversicherung" positionieren, die schädlich für Patienten, Menschen in Medizinberufen oder die Gesellschaft im allgemeinen sind.
    Noch richtiger ist es jedoch, aktiv zu sagen wie es sein sollte.
  • Zahnmedizin ist ein sehr kleines Feld, es könnte Beispielcharakter haben für andere medizinische Fachbereiche. Manche fürchten gerade dies!
    Derzeitige Entwicklungen in der GOÄ, z.B. der dortige "robuste Einfachsatz" zeigen aber, dass falsche Wege wie hier der einer Festpreis - Gebührenordnung bereits beschritten werden. Stellen wir vor, wie richtige Wege in eine sozial gerechte, faire aber gleichzeitig individuelle Medizin aussehen können!
  • Zahnmedizin ist in aller Regel nicht lebensnotwendig. Wie weit sollte sie überhaupt Inhalt einer "Bürgerversicherung" sein?
    Zur Diskussion über die Gerechtigkeit in der Medizin zählt auch, zu fragen, welche zahnmedizinischen Leistungen
    a) der Überlebensmedizin Gelder entziehen dürfen oder
    b) die Lohnnebenkosten oder Steuern hochtreiben dürfen.
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"Dieser Entwurf sollte nicht mit den Gebührenhöhen veröffentlicht werden..."

Eine Meinung ist, dass die in diesem Entwurf veröffentlichten Gebührenhöhen zu niedrig sind. Daher sollten sie nicht veröffentlicht werden, sonst könnte der Gesetzgeber davon noch etwas abziehen und noch niedrige Honorare einfach festschreiben.

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Dieser Entwurf beinhaltet folgende Typen von Gebührenhöhen:

  • Heutige nur in der Privatabrechnung (GOZ und GOÄ) enthaltene reguläre Privatleistungen - zu heute gleichen Gebühren.
  • Heutige nur in der GKV-Abrechnung (BEMA oder GKV-GOÄ) enthaltene Leistungen - zu heute gleichen Gebühren.
  • Heutige in GKV- und Privatabrechnung identische enthaltene Leistungen - zu den heutigen Gebührensätzen der GKV.
  • Heutige Analogleistungen - zu den auf www.zahnarztrechnung.info vorgerechneten Gebührenspannen.

Das bedeutet:

Alle heute in GOZ, GOÄ, BEMA und GKV-GOÄ enthaltenen Gebührenhöhen sind hier identisch abgebildet.
Ja, das ist zu wenig, das finde ich auch, denn das sieht man an den Praxisausstattungen und den im Schnitt ausgezahlten Gehältern.

Dort, wo GKV-Honorare bei identischen Leistungen die Privathonorare überschreiben, geschah dies, um eine Vereinheitlichung zu gewährleisten. Da aber heute bereits die Hälfte der identischen Leistungen des BEMA (heutige Kassenleistungen also) die Privathonorare teilweise um ein Vielfaches übersteigen, tut das den Praxen im Durchschnitt nicht weh. Während die GKV gleichbleibende Ausgaben hätte, würden sie die Ausgaben der Privaten Krankenversicherer hierdurch leicht erhöhen!

Lediglich die Analogleistungen schreiben für die Zahnarztpraxen ausnahmslos schwarze Zahlen und ermöglichen so moderne Medizin für die Patienten.

Derzeitige Stellungnahme:

  • Was soll bitte gefährlich daran sein, die heutigen Honorarhöhen zu veröffentlichen, sie sind doch überall zugänglich?
  • Es braucth nur so weiter zu laufen wie bisher, wenn es die Absicht des Gesetzgebers sein sollte, die Gebühren weiter zu drücken: subinflationäre Erhöhung durch die GKV, KEINE Erhöhung in der Privatabrechnung. Das schafft die Zeit allein.
    Dann fährt man die Zahnmedizin in Deutschland aber vor die Wand. Ich bin dagegen.
  • Die Gebühren sind zu niedrig! Da sind wir uns einig. Daher müssen wir Transparenz durch eine einheitliche Gebührenordnung schaffen, dann können wir ohne Scheindiskussionen über Zweiklassenmedizin u.a.m. endlich erfolgreich über eine Erhöhung der Team-Honorare verhandeln.
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Die Gebührenziffern sollten nicht veröffentlicht werden...

Eine Meinung ist, dass die Gebührentabelle nicht veröffentlicht werden sollte, bevor sie nicht bis ins Detail von Fachausschüssen ausgefeilt wurde...

- damit keine falschen Hoffnugen geweckt werden,

- damit Politiker nicht versuchen, zum Nachteil der Zahnmedizin zu verhandeln,

- damit die neue eGOZ keine Angriffsfläche bietet, an der sie zerpflückt werden kann.

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Derzeitige Stellungnahme:

  • Um diese einheitliche Gebührenordnung zu verstehen, ist es notwendig, dass auch die Struktur der Gebührentabelle einsehbar ist.
  • Diejenigen unter den Politikern. die weiterhin die in der Zahnmedizin Beschäftigten benachteiligen möchten, machen das sowieso. Erst recht brauchen die Zahnarztpraxen deswegen das Verständnis und die Unterstützung der Bevölkerung, der Wähler.
  • Auch die jetzigen Gebührenordnungen sind frei zugänglich. Diese neue eGOZ behauptet gar nicht, perfekt zu sein, sie ist ein Entwurf und muss in Fachgremien ausgefeilt und verbessert werden. Die neue Struktur, der neue Denkansatz des in der Gebührentabelle abgebildeten Kostenerstattungsprinzips muss jedoch öffentlich diskutiert werden, um den Unterschied zu einer Einheitsgebührenordnung klar zu machen, die nur eine Leistung zu einem festen Preis kennen würde.
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"Erstattungsregelungen haben in einer Gebührenordnung nichts verloren..."

Eine Meinung ist, dass Regelungen zur Kostenerstattung in einer Gebührenordnung nichts verloren haben.

Doch in den heutigen Gebührenordnungen sind sie Realität!

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Derzeitige Stellungnahme:

  • Als Nicht-Jurist kommen mir einige Abrechnungsvorschriften der derzeitigen GOZ wie "nur ein Mal im Halbjahr" oder Regeln und Richtlinien des BEMA schon sehr stark wie Erstattungsregelungen vor. Dort jedoch beschränken sie die ausführbare Medizin!
    Diese neue eGOZ setzt einer durch (heutige) Erstattungsregelungen beschränkten Leistung eine darüber hinaus erbringbare und abrechenbare Leistung zur Seite. Medizin wird befreit.
  • In der heutigen GOZ wird das Rechtsverhältnis von Patient/in und Zahnarzt/Zahnärztin behandelt. Es wird geregelt und beiden Seiten werden Rechte eingeräumt aber auch Pflichten.
    Kostenerstatter aber, die nach der heutigen GOZ erstatten, sind dort nicht geregelt, sie werden nicht in die Pflicht genommen. entsprechend unvollständig sind oft die Erstattungen.
    Diese neue eGOZ soll ein Entwurf sein, wie das beendet werden könnte. Juristische Fragen werden in der Weiterentwicklung durch Juristen beantwortet werden müssen.
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"Mundstrommessung, Materialtestung, etc.: so etwas gehört in keine Gebührenordnung..."

Eine Meinung ist, dass Leistungen, die seltener ausgeführt werden, wie Mundstrommessung oder Materialtestung nicht in eine Gebührenordnung gehören.

Eine andere Meinung zu solchen Positionen ist, dass dies "paramedizinische Leistungen" seien, die deswegen nicht in eine medizinische Gebührenordnung gehören würden.

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Derzeitige Stellungnahme:

  • Diese neue eGOZ bildet ausschließlich Leistungen der derzeitigen 4 für die Zahnmedizin relevanten Gebührenordnungen ab und den Katalog der selbständigen zahnärztlichen Leistungen, die nach der heutigen GOZ analog abzurechnen seien. Sie geht daher mit keiner Leistung über das derzeit Mögliche hinaus.
  • Leistungen, die nicht in einer Gebührenordnung aufgelistet sind, werden regelmäßig nicht von Kostenträgern erstattet, das reduziert ihre Anwendung in der Praxis. Daher sind auch seltenere Maßnahmen in einer Gebührenordnung abzubilden, damit die Medizin nicht methodisch verarmt.
    Die Zystostomie ist ein passendes Beispiel, sie ist ein klassisches medizinisches Verfahren, das selten indiziert ist, DANN ist es aber i.d.R. wirklich die beste Therapie. Auch sie muss daher abgebildet sein.
  • Medizinische Verfahren, deren Grad der Notwendigkeit sich mit der Zeit als nachrangig herausstellt, können im Level angehoben werden, z.B. auf Level G oder sie können sogar in die Ebene der Verlangensleistungen verschoben werden. Diese neue eGOZ ist ein flexibles Instrument, das Transparenz und Erstattungssicherheit gewähren soll.
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