die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0017 - KaRi - Kariesrisikotest

Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Analyse, dies kann eine Keimabnahme mit mehrtägiger Züchtung im Brutschrank und anschließender Keimdiagnostik oder ein Schnelltest sein, der innerhalb weniger Minuten ein erstes Ergebnis bringen kann.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
KaRi-E-1 mikrobiologischer oder immunologischer Schnelltest 30 0,5 - 2
KaRi-F-1 Abstrich zur bakteriologischen Utnersuchung im Fremdlabor 10 0,5 - 2
KaRi-F-2 Anzüchtung von Bakterien oder Auszählung von Bakterien oder Zellen inkl. Abstrich und Auswertung 120 0,5 - 2

Kommentar

Die Auswertung ist schriftlich oder elektronisch nachvollziehbar niederzulegen.

Schnelltests sind je ausgeführter Testart zu berechnen.

Fremdlaborkosten sind gesondert zu veranschlagen und zu berechnen.

Eigenlaborkosten sind mit der Gebühr abgegolten.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

-

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 1065a

BEMA: nicht enthalten

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.