die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin - eGOZ

Ziel und Ergebnis einer gerechten zahnmedizinischen Gebührenordnung muss zuerst der faire Interessenausgleich sein. Zweitens sollte positiv Einfluss auf bestehende und zukünftige Strukturen genommen werden, hierzu gehört auch, dass Medizin in der Fläche vorgehalten werden kann.

Während eine Grundversorgung der Bevölkerung solidarisch finanzierbar bleiben muss, müssen also die Honorare ermöglichen, dass auch für den Einzelfall Diagnostik und Therapie vorgehalten werden können von der Basisversorgung bis zum medizinisch Möglichen.

Will man der Individualität der Bürger gerecht werden, so ist für unterschiedliche Versicherungskonzepte dabei Raum zu schaffen. Versicherungstechnische Regelungen selbst sind zwar nicht primär in einer Gebührenordnung abzubilden, dies wäre sachfremd und ethisch fragwürdig. Anknüpfungspunkte für verschiedene Versicherungsmodelle sind medizinisch sinnvoll jedoch am besten von Medizinern zu formulieren. Die strukturelle Bestätigung von Festlegungen obliegt als Aufgabe der Bundesregierung.

Die letzten Novellierungen der zahnmedizinischen Gebührenordnungen erfolgten offen bekundet unter Sparzwang. Medizin wurde der Versicherbarkeit unterworfen, als müsse jedes Lebensrisiko versichert sein. Dabei wurden die Zahnmediziner mit ihren Teams reichlich in die Pflicht genommen, die Versicherer jedoch kaum!

Still stehende Honorare im Bereich der privaten Zahnmedizin und subinflationäre Erhöhung im Bereich der GKV – Versorgung haben die Praxen austrocknen lassen.
Der Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten zählt zu den 10 am schlechtesten bezahlten Berufen Deutschlands. Die Unterbezahlung des Personals und ein Investitionsstau sind Folgen mangelnder Reformen im Gebührenordnungsrecht. Gerätschaften und Verfahren für moderne Diagnostik und Therapie können kaum vorgehalten werden, das Geld reicht nicht für Ausbildung, Anschaffung, Unterhalt, Entsorgung.
So verfügen nur 1 - 2 % der deutschen Praxen über Laser, 3D-Röntgen oder Operationsmikroskope. Das damit verbundene Know-How oder das Wissen, um regenerative Parodontaltherapie umzusetzen, Bindegewebe zu transplantieren oder digital Funktionsanalyse zu betreiben, ist weithin nicht vorhanden, in weniger als 25 % der Praxen wird implantiert.

Der Vorrang des Sparens im Sinne der Kostenträger lässt Prophylaxe und Therapie und damit die eigentliche Medizin verkümmern.

Die Politik ist in der Pflicht, ein Umfeld zu schaffen für eine faire Bezahlung der Zahnmedizinischen Fachangestellten, für ein Wiederaufblühen der Innovation in der Zahnmedizin und für eine Motivation zur Patientenmitarbeit. Wir brauchen eine Versorgung der Bevölkerung, die den Ansprüchen gerecht wird, die Deutschland an sich stellen muss.

Hier kommt ein Vorschlag für freie und zugleich solidarische Zahnmedizin.

Seit Jahren kursiert der Begriff „Bürgerversicherung“ ohne dass in der Öffentlichkeit klar wäre, was denn genau in diesem Paket enthalten sein soll. Im Begriff klingt Hoffnung mit, Hoffnung auf Besserung, auf Gerechtigkeit, auf Verständlichkeit.

Für diesen Entwurf einer selbst damit kompatiblen Gebührenordnung setze ich die im Begriff „Bürgerversicherung“ wahr genommenen realistischen Wünsche um. Ich benenne Probleme des derzeitigen Systems und leite Lösungsansätze ab.

Diese mögen auch dazu beitragen, den bisher leeren Begriff der "Bürgerversicherung" kritisch zu prüfen: ist totale Gleichheit wirklich, was man sich wünscht?

In einer einheitlichen Gebührenordnung für beide Welten – notwendige und wünschenswerte Medizin – gesetzliche und private Sicherungssysteme – setze ich die Ansätze alltagstauglich um. Dabei gelingt der Versuch, die Kosten für die GKV-Versorgung stabil zu halten und langfristig wahrscheinlich sogar zu senken.

Eine "Bürgerversicherung" ist für manch einen Wunsch nicht nötig, mit einer einheitlichen Gebührenordnung wäre z.B. eine Kostenerstattung auch im heutigen dualen System erheblich vereinfacht und gerechter.

Zunächst aber wird diese neue eGOZ vorgeschlagen als gerechterer und fairer Nachfolger der veralteten GOZ `88/GOZ 2012.

 

Dieser Entwurf ist nicht perfekt. Es ist unmöglich, für einen perfekten Ausgleich aller Interessen zu sorgen.

Folgende zentrale Dinge müssen jedoch in einer neuen zahnärztlichen Gebührenordnung berücksichtigt sein:

  • Zahnmedizinische Erkrankungen sind sehr selten lebensbedrohlich, sie sind sogar überwiegend vermeidbar!

  • Eine Grundversorgung der deutschen Bevölkerung sicher zu stellen, ist Staatspflicht, Schwache stehen unter besonderem Schutz.

  • Dabei muss der Staat die Grundrechte aller Bürger wahren, auch die der Praxisinhaber und ihrer Angestellten.

  • Versicherungstechnische Aspekte sind wegen des hohen ethischen Stellenwertes einer unabhängigen Medizin in einer medizinischen Gebührenordnung selbst zunächst sachfremd.
    Da Zahnärzte oder Ärzte auch nicht in die Entwicklung von Versicherungstarifen eingebunden sind, gibt es keinen Grund, Versicherer in die Entwicklung medizinischer Gebührenordnungen einzubinden, ihre Interessen sind nachrangig, sie können ihre Produkte frei kalkulieren.

In der Hoffnung auf eine freiere und gerechtere Zahnmedizin in Deutschland

Ihr

Dr. Georg Kolle
Zahnarzt - Oralchirurg
Geschäftsführer der Dr. Kolle UG (haftungsbeschränkt) - www.zahnarztrechnung.info
Präsident der Privatzahnärztlichen Vereinigung Deutschlands - PZVD e.V. - www.pzvd.de