die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0204 - pMR - professionelle Mundreinigung

Verschiedene Maßnahmen zu Zahnreinigung und Zahnersatzreinigung werden nach dieser Position berechnet.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
pMR-A-1 Entfernung von hartem Zahnbelag je Sitzung, ohne Politur 16 0,5 - 2
pMR-E-1 Entfernung von Zahnbelägen an einem Frontzahn je Zahn 1 0,5 - 2
pMR-E-2 Entfernung von Zahnbelägen an einem Seitenzahn je Zahn 2 0,5 - 2
pMR-E-3 Kontrolle nach Belagsentfernung je Zahn 1 0,5 - 2
pMR-E-4 professionelle Zahnreinigung, nur supragingival je Zahn, Implantat, Brückenglied und je Verbindungselement 3 0,5 - 2
pMR-E-5 professionelle Zahnreinigung, supra- und subgingival je Zahn, Implantat, Brückenglied und je Verbindungselement 6 0,5 - 2
pMR-E-6 professionelle Prothesenreinigung je Prothese 25 0,5 - 2
pMR-E-7 professionelle Reinigung der Wangen- und Ginfivaflächen je Sitzung 16 0,5 - 2
pMR-E-8 professionelle Zungenreinigung je Sitzung 8 0,5 - 2
pMR-F-1 Full-mouth-distinfection je Sitzung 80 0,5 - 2

Kommentar

Die pMR-E-1 und pMR-E-2 sind ortsgleich nicht nebeneinander berechenbar.

Neben der pMR-F ist in gleicher Sitzung keine pMR-E berechenbar.

Die Politur ist eingeschlossen.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Die Leistungen pMR-E bis pMR-F werden ab Level D einmalig pro Sitzung anteilig erstattet mit der pMR-A-1.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 1040, 1045a, 1047a, 1075a, 1085a, 1087a, 4017a

BEMA: 107-Zst

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.