die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0604 - fuLa - funktionstherapeutische labornahe Leistungen

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
fuLa-C-1 intraorale Stützstiftregistrierung zur Feststellung der Zentrallage des Unterkiefers 23 0,5 - 2
fuLa-E-1 Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers 23 0,5 - 2
fuLa-E-2 arbiträre Scharnierachsenbestimmung 36 0,5 - 2
fuLa-E-3 kinematische Scharnierachsenbestimmung 68 0,5 - 2
fuLa-E-4 kinematische Scharnierachsenbestimmung, elektronisch 68 0,5 - 2
fuLa-E-5 gesichtsebenenbezogene Übertragung in den Artikulator 48 0,5 - 2
fuLa-F-1 Registrierung von Unterkieferbewegungen für halbindividuelle Artikulatoren 62 0,5 - 2
fuLa-F-2 Registrierung von Unterkieferbewegungen für volladjustierbare Artikulatoren 93 0,5 - 2
fuLa-F-3 Registrierung von Unterkieferbewegungen, elektronisch für halbindividuelle Artikulatoren 105 0,5 - 2
fuLa-F-4 Registrierung von Unterkieferbewegungen, elektronisch für virtuellen Artikulator 132 0,5 - 2

Kommentar

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Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

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alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 8010, 8020, 8030, 8035, 8047a, 8050, 8060, 8065, 8067a

BEMA: 98d

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.