die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0401 - Infil - Infiltrationstherapie

Infiltration von Schmelz oder Zahnbein

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Infil-E-1 Kariesinfiltration zzgl. Verbrauchsmaterial 80 0,5 - 2
Infil-V Infiltration von "white-spots" zzgl. Verbrauchsmaterial nach Vereinbarung 1

Kommentar

Die Infiltrationstherapie ist wissenschaftlich hinreichend belegt und kann bei leichten kariösen defekten bis zur Karies der Stufe C2 oder zur Dentinhärtung eingesetzt werden.

Wird sie aus ästhetischen Gründen zur Beseitigung von "white-Spots" ausgeführt, so handelt es sich um eine Verlangensleistung.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

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alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2020

BEMA: 11 - pV

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.