die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0117 - AB - adhäsive Befestigung

Für Schmelz- und / oder Dentinätzung und adhäsive Haftvermittlung

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
AB-E Zahn adhäsive Befestigung je Vorgang, höchstens 2 Mal je Sitzung und Zahn 16 0,5 - 2

Kommentar

Der Leistung ist für jeden Arbeitsgang je Zahn berechenbar, maximal jedoch zweifach pro Sitzung und Zahn.

Sie kann nur berechnet werden, wenn die adhäsive Befestigung nicht Teil der Leistungsbeschreibung der zugehörigen Leistung ist.

Die adhäsive Befestigung wird hier mit einem Faktoren - Spielraum ausgestattet, um z.B. bei gleichzeitigem Arbeiten oder besonders schwierigen Umständen einen Ausgleich zu ermöglichen.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

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alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2197

BEMA: nicht abgebildet

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.