die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0203 - KPP - Karies- und Parodontitisprophylaxe

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
KPP-A-1 lokale Fluoridierung zwischen 6 und 18 Jahren, einmalig im Halbjahr 12 0,5 - 2
KPP-D-1 lokale Fluoridierung bis zu vier mal im Jahr 12 0,5 - 2
KPP-E-1 "FLOUR", "LACK" lokale Fluoridierung oder Anwendung bakterienreduzierender Lacke jedes (weitere) Mal 12 0,5 - 2
KPP-E-2 Eingliederung eines Medikamententrägers je Kiefer 30 0,5 - 2
KPP-E-3 Anwendung von Medikamenten in einem Medikamententräger je angefangene 5 Minuten 12 0,5 - 2
KPP-F-1 Anwendung bakterienreduzierender Lacke als Therapiekonzept je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 12 0,5 - 2

Kommentar

Die 0203-E ist für die gleichzeitige Behandlung mit Fluorid und Lack auch zwei Mal innerhalb einer Sitzung berechnungsfähig.

 

Die bisherige GOZ kennt nur die Fluoridierung und einen Medikamententräger zur Kariesvorbeugung,

Die Abrechnung der Fluoridierung ist dort quartalsweise budgetiert - diese Regelung ist medizinisch sinnfrei und in einer fair ausgerichteten Gebührenordnung sachfremd.

Die Liste verfügbarer medizinisch notwendiger (sinnvoller) Leistungen wurde hier ergänzt.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Die Leistung KPP-E-2 wird ab Level D anteilig erstattet durch Leistung KPP-D-1.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 1020, 1030, 1035a, 1055a, 1057a, 1067a

BEMA: 10-ÜZ, IP4

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.