die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0051 - MaTe - Materialtestung

Es gibt Menschen, bei denen eine erhöhte Neigung zu Überempfindlichkeiten oder allergischen Reaktionen bekannt ist.

Hier kann es Sinn machen, Materialien anhand von Proben zu testen, die z.B. an Trägerschienen angebracht und für eine Weile im Mund positioniert werden.

Die Reaktion der Gewebe kann dann i.d.R. nach wenigen Tagen beobachtet und geeignete Materialien können bestimmt werden, um neuen Zahnersatz daraus herzustellen.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
MaTe-F-1 Materialtestung bis 10 Minuten - Grundgebühr 40 0,5 - 2
MaTe-F-2 Materialtestung je weitere angefagene 10 Minuten 20 0,5 - 2

Kommentar

Die Auswertung ist schriftlich oder elektronisch nachvollziehbar niederzulegen.

 

Nach der Grundgebühr ist im 10-Minutentakt die Position mit dem Faktor 0,5 ggf. mehrfach zusätzlich zu berechnen.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

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alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 0155a

BEMA: nicht enthalten

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.