die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0706 - WPro - Wiederherstellung von Prothesen

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
WPro-B-1 Maßnahmen zur Wiederherstellung kleineren Umfangs ohne Abformung 25 0,5 - 2
WPro-B-2 Maßnahmen zur Wiederherstellung größeren Umfangs mit Abformung 42 0,5 - 2
WPro-B-3 Teilunterfütterung einer Prothese 38 0,5 - 2
WPro-B-4 indirekte vollständige Unterfütterung 46 0,5 - 2
WPro-B-5 indirekte vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung im Oberkiefer 68 0,5 - 2
WPro-B-6 indirekte vollständige Unterfütterung mit funktioneller Randgestaltung im Unterkiefer 68 0,5 - 2
WPro-E-1 Unterfütterung von Brückengliedern einer herausnehmbaren Brücke 84 0,5 - 2
WPro-E-2 Unterfütterung einer Defektprothese 88 0,5 - 2

Kommentar

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Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Die Leistung WPro-E-1 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung WPro-B-3.
  • Die Leistung WPro-E-2 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung WPro-B-5.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 5250, 5260, 2570, 2575a, 5280, 5290, 5300, 5310

BEMA: 100

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.