die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0112 - Opt - Fotografie und optisch-elektronische Abformung

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Opt-C-1 Profil- oder Enface-Fotografie für KFO inkl. Auswertung, maximal 4 Mal im Behandlungsgang 13 0,5 - 2
Opt-E-1 extra- oder intraorale Fotos, zzgl. Auswertung bis 2 Aufnahmen 12 0,5 - 2
Opt-E-2 extra- oder intraorale Fotos, zzgl. Auswertung je weiterer Aufnahme 5 0,5 - 2
Opt-E-3 "Mund", "Modell" optisch-elektronische Abformung erste Kieferhälfte oder erster Frontzahnbereich 20 0,5 - 2
Opt-E-4 "Mund", "Modell" optisch-elektronische Abformung jede weitere Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 8 0,5 - 2

Kommentar

Die Abformung kann technischen oder diagnostischen Zwecken dienen.

Es kann die Mundsituation oder eine materielle Modellsituation optisch abgeformt werden.

Nach Änderung der Befundsituation (z.B. nach diagnostischem Aufbau von Funktionsflächen oder vor/nach Beschleifen) ist die Position i.S.d. Einzelleistungsvergütung für den gleichen Bereich auch in gleicher Sitzung erneut abrechenbar.

Zur Aufrechterhaltung der Transparenz bei Rechnungslegung soll die Abrechnung mit einer Bemerkung zum jeweils abgeformten Objekt angegeben werden.

Weitere analoge Abformungen sind berechenbar.

 

Die bisherige Bewertung der GOZ 0065 ist angesichts der Investitions- und Unterhaltskosten als auch des Rüst- und Arbeitsaufwandes bezüglich Trockenlegung und ggf. Entspiegelung nicht kostendeckend.

Dem wird hier mit der einmalig höheren Abrechenbarkeit und dem Entfall des unsinnigen Abrechnungsverbots weiterer Abformungen der GOZ 2012 abgeholfen.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

-

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 0065, 6000, 6005a

BEMA:  116

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.