die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

Schluss mit Zweiklassenmedizin: Basis- und TOP-Medizin - für alle erreichbar!

Es ist notwendig, allen Menschen in Deutschland den Zugang zu bestmöglicher Medizin zu eröffnen - gleichzeitig muss eine gute Basisversorgung sicher gestellt werden.

Bisher ist für GKV-Versicherte der Weg zu aufwändigeren Leistungen schwierig, weil...

  • ihnen bisweilen nur Kassenleistungen erbracht werden, die Aufklärung über andere Varianten fällt i.d.R. kurz aus, da die Beratung unterfinanziert ist oder die eingehendere Aufklärung sich aus den nachfolgenden Gründen betriebswirtschaftlich nicht umsetzen lässt.
  • die folgende Papierflut nicht mehr zu durchblicken ist.
  • dem Patienten Zuschüsse durch die GKV dann entgehen.
  • das derzeitige Kostenerstattungsverfahren weitgehend unbekannt, bei Kassen unbeliebt und willkürlich ist.

Bürger im Kittel

Nicht nur direkte Staatsangestellte in Uniform kommen ihrer Bürgerpflicht nach.

Auch Medizinberufe erfüllen staatstragende Aufgaben. Hierfür stellen sie auch persönliche Ansprüche zurück, das beweisen hunderttausende Menschen in schlecht bezahlten Gesundheitsberufen seit Jahrzehnten!

Einer basalen einheitlichen Versorgung - wie wir sie auch heute schon finden in der GKV-Medizin oder der Basisversorgung im privaten Gesundheitswesen - muss jedoch eine aufwändigere individuelle Medizin zur Seite stehen.

Denn es geht nicht an, dass in Deutschland keine Medizin auf hohem Level existiert!

Als Ausgleich für Beschneidungen im Feld der Basisversorgung ist es notwendig, dass individuelle Medizin auch mit individuellen Honoraren abgebildet werden kann. In einer weit reichenden Übergangszone kann dies auch im Rahmen des halben bis doppelten Honorars erfolgen, quasi analog zu "das ging aber mal schnell" oder "das hat jetzt mal gut doppelt so lang gedauert."

Deswegen legt die neue eGOZ den Faktorbereich 1 zunächst für die Basisversorgung fest, nach Einverständnis des Patienten auch darüber hinaus die Faktorspanne 0,5 bis 2.

Für eine ganz individuelle Behandlung ist es aber wichtig, dass ein Honorar auch frei oberhalb von Faktor 2 vereinbart werden kann.

Hochwertige Medizin muss erreichbar sein. Kostenerstattung macht`s möglich.

Die neue eGOZ setzt diese Vorgabe um, indem sie das heute in § 13 SGB V verkümmernde Prinzip der Kostenerstattung konsequent praktisch umsetzt: Wer eine höherwertige Leistung wählt, bekommt von seinem Versicherungsträger den versicherten Umfang als Zuschuss.

So werden auch bessere Leistungsvarianten für viele erreichbar und auch die Kostenträger profitieren langfristig davon.

Probleme mit Privatmedizin

  • Das gesetzlich vorgeschriebene Kostenerstattungs - Verfahren nach § 13 SGB V wird von den meisten Krankenkassen weder beworben noch gefördert. Somit entgehen Versicherten die Verfahren einer transparenten höherwertigen Medizin unter Beteiligung der Solidargemeinschaft.
  • Privatleistungen müssen heute von vielen Praxen herangezogen werden, um Verluste im GKV-Feld auszugleichen.
  • Der Faktorbereich 2,3 bis 3,5 ist unverständlich, nicht fühlbar.

Erreichen und Verstehen sind wichtig.

Es ist nicht nur wichtig für Patienten, dass sie höherwertige Leistungen erhalten können. Sie wollen auch verstehen, was passiert und was es kostet. Daher ändert die neue eGOZ auch das Faktorensystem auf die Regelspanne von 0,5 bis 2.