die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0119 - Pol - Polieren, Glätten, Einschleifen

Finieren und Polieren von Füllungen und Restaurationen in separater Sitzung, Beseitigung von scharfen Kanten und Einschleifen grober Vorkontakte

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Pol-A-1 Zahn Einschleifen grober Vorkontakte je Sitzung 6 0,5 - 2
Pol-B-1 Zahn einfaches Glätten in separater Sitzung je Sitzung 10 0,5 - 2
Pol-E-1 Zahn Hochglanzpolitur, ggf. inkl. Einschleifen und Glätten je Restauration 15 0,5 - 2
Pol-E-2 Zahn subtraktive Maßnahmen am natürlichen Gebiss je Zahnpaar 6 0,5 - 2
Pol-E-3 Zahn Entfernen von Zementresten in separater Sitzung je Zahn, inkl. Politur 8 0,5 - 2
Pol-F-1 Zahn Entfernen einer adhäsiv befestigten Glattflächenversiegelung je Zahn 12 0,5 - 2

Kommentar

Das Einschleifen grober Vorkontakte oder störender Kanten mit einfachem Glätten stellt andere Anforderungen als eine Hochglanzpolitur, die deutlich material- und zeitaufwändiger ist.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Bol-B-1 wird höchstens einmalig je Sitzung erstattet, jedoch anteilig auch für die Leistungen Pol-E und Pol-F.
  • alte Gebührenordnungen

    GOZ / GOÄ: 2130, 2140a4030, 4040, 8100

    BEMA:  106-sK, 108

    Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

    Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
    Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

    Versicherte können

    • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
    • abweichende Faktoren vereinbaren.

    Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

    Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

    Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.