die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0050 - MuSt - Mundstrommessung

Mit Sanierungsmaßnahmen im Mund werden - je nach Anforderungen an Materialeigenschaften - bisweilen unterschiedliche Metalle eingesetzt.

Entsprechend physikalischen Grundsätzen kann hierbei durch die Verwendung unterschiedlicher Metalle und Legierungen bei Vorhandensein des elektrisch leitenden Speichels eine Art Batterie entstehen.

Stromflüsse können zu korrosiver Zerstörung von Restaurationen, zu Geruchsbildung oder Beschwerden verschiedener Art führen.

Die Mundstrommessung versucht, den Ursachen auf die Schliche zu kommen, um eine kausale Therapie zu ermöglichen.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
MuSt-F-1 Mundstrommessung bis 10 Minuten - Grundgebühr 40 0,5 - 2
MuSt-F-2 Mundstrommessung je weitere angefangene 10 Minuten 20 0,5 - 2

Kommentar

Die Auswertung ist schriftlich oder elektronisch nachvollziehbar niederzulegen.

 

Nach der Grundgebühr ist im 10-Minutentakt die Position mit dem Faktor 0,5 ggf. mehrfach zusätzlich zu berechnen.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

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alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 0145a

BEMA: nicht enthalten

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.