die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0701 - Ank - Anker für Zahnersatz

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Ank-B Zahn metallische Vollkrone je Zahn 100 0,5 - 2
Ank-C-1 Zahn vestibulär verblendete Krone je Zahn, 15-25, 34-44, Metallgerüst 113 0,5 - 2
Ank-C-2 Zahn Geschiebe bei disparallelen Pfeilern je Geschiebe 36 0,5 - 2
Ank-D-1 Zahn metallische Teilkrone je Zahn, Kaufläche komplett bedeckt 136 0,5 - 2
Ank-D-2 Zahn Teleskop-/Konuskrone je Zahn, maximal 15-25, 24-44 vestibulär verblendet 190 0,5 - 2
Ank-D-3 Zahn Wurzelstiftkappe mit Stift und Kugelanker je Zahn 136 0,5 - 2
Ank-E-1 Zahn Vollkrone mit Stufen oder Hohlkehlpräparation je Zahn, ohne BEMA-Richtlinien 184 0,5 - 1,5
Ank-E-2 Zahn keramisch weiter gehend verblendete / vollkeramische Krone je Zahn, ohne BEMA-Richtlinien 214 0,5 - 2
Ank-E-3 Zahn Teleskop-/Konuskrone je Zahn, ohne BEMA-Richtlinien oder andere als Ank-D-2 322 0,5 - 2
Ank-E-4 Zahngebiet Verbindungselement oder Geschiebe je Verbindungselement oder Geschiebe 36 0,5 - 2
Ank-F-1 Zahn Teilkrone mit Teilbedeckung der Kaufläche aus Metall, keramisch verblendete oder Vollkeramik - Teilkrone je Zahn, ohne BEMA-Richtlinien 252 0,5 - 2
Ank-F-2 Zahn Wurzelkappe ohne Stift je Zahn, ohne BEMA-Richtlinien 144 0,5 - 2
Ank-F-3 Zahn Wurzelstiftkappe mit Stift je Zahn; aus einem Stück, ohne BEMA-Richtlinien 184 0,5 - 2
Ank-F-4 Zahngebiet Implantat-Anker je Implantat, für industriell vorgefertigte Teile 144 0,5 - 2
Ank-F-5 Zahngebiet Teleskop oder Konuskrone auf Implantat je Implantat, für individuell gefertigte Teile 322 0,5 - 2

Kommentar

Die Leistungen der Gruppe Ank-D sind im BEMA bisher mit gleicher Punktzahl jedoch niedrigerem Punktwert versehen. Eine Abwertung auf den Euro-Betrag würde jedoch gegenüber der GOZ-2012-Bewertung so drastisch ausfallen, dass hier der ZE-Punktwert durch den KCH/KFB-Punktwert des BEMA ersetzt wurde. Als Ausgleich für die GKV wurden diese Leistungen in den Bonuslevel D angehoben.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Die Leistung Ank-E-1 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung Ank-B-1.
  • Die Leistung Ank-E-2 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung Ank-B-1 oder Ank-C-1.
  • Die Leistung Ank-E-3 wird ab Level C anteilig erstattet über die Leistung Ank-D-2.
  • Die Leistung Ank-E-4 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung Ank-C-2.
  • Die Leistung Ank-F-1 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung Ank-D-1.
  • Die Leistung Ank-F-3 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung Ank-B-1.
  • Die Leistung Ank-F-2 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung Ank-B-1.
  • Die Leistung Ank-F-3 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung Ank-B-1.
  • Die Leistung Ank-F-4 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung Ank-B-1.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 5000, 5010, 5020, 5030, 5035a, 5040, 5080

BEMA: 91

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.