die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0442 - WkA - Wurzelkanal - Aufbereitung

Die Wurzelkanalaufbereitung umfasst Leistungen, die der Reinigung und Aufweitung des Kanalsystems dienen. Im Rahmen der Einzelleistungsvergütung sind die hier aufgeführten Leistungen pro Hauptkanal des Kanalsystems zu berechnen.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
WkA-C-1 Zahn Aufweitung eines Wurzelkanals mit wiederverwendbaren Handinstrumenten je Kanal 29 0,5 - 2
WkA-E-1 Zahn zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch - chemischer Methoden maximal 2 mal pro Sitzung und Kanal 9 0,5 - 2
WkA-E-2 Zahn elektrometrische Längenbestimmung je Kanal 9 0,5 - 2
WkA-E-3 Zahn WkA-C + einmal verwendete Intrumente oder rotierend-maschinelle Aufbereitung, auch rückwärtige Aufbereitung je Kanal, Wurzelstumpf (bei WSR) 50 0,5 - 2
WkA-F-1 Zahn WkA-E + weitere Verfahren je Kanal 70 0,5 - 2

Kommentar

Die Aufweitung kann preiswerter erfolgen oder mit mehr Aufwand.

Einmalig verwendete Instrumente sind gesondert berechenbar.

Die Spülung mit Wasserstoffperoxid oder Natriumhypochlorid ist in der 0442-C inbegriffen, da die Aufbereitung nicht ohne Zwischenspülung erfolgen kann.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Die Leistung WkA-E-3 und WkA-F-1 werden ab Level C anteilig erstattet über Leistung WkA-C-1.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 2400, 2410, 2420

BEMA: 32-WK

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.