die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0512 - Wund - Wundversorgung

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Wund-E-1 Verband 6 0,5 - 2
Wund-E-2 Erstversorgung kleiner Wunden 9 0,5 - 2
Wund-E-3 Erstversorgung einer kleinen Wunde, einschließlich Naht 17 0,5 - 2
Wund-E-4 Umschneidung und Naht einer kleinen Wunde 21 0,5 - 2
Wund-E-5 Erstversorgung einer großen / verunreinigten Wunde 17 0,5 - 2
Wund-E-6 Erstversorgung einer großen / verunreinigten Wunde, einschließlich Naht 31 0,5 - 2
Wund-E-7 Umschneidung und Naht einer großen / verunreinigten Wunde 51 0,5 - 2
Wund-E-8 Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder vereitert ist 8 0,5 - 2
Wund-E-9 Entfernung oberflächlich gelegener Fremdkörper 13 0,5 - 2
Wund-E-10 Entfernung tief sitzender Fremdkörper 51 0,5 - 2

Kommentar

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Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

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alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: Ä200, Ä2000, Ä2001, Ä2002, Ä2003, Ä2004, Ä2005, Ä2006, Ä2009, Ä2010

 (... weitere Verbände können hier noch folgen)

BEMA:

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.