die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0121 - Ruh - Beruhigungsverfahren

Verfahren zur seelischen und/oder psychischen Ruhigstellung, ggf. nebst Überwachung

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Ruh-E-1 orale Sedierung 10 0,5 - 2
Ruh-E-2 intravenöse Sedierung 40 0,5 - 2
Ruh-E-3 Sedierung mit Lachgas je angefangene 15 Minuen 35 0,5 - 2
Ruh-E-4 Anwendung von Pulsoxymetrie je angefangene 15 Minuten 8 0,5 - 2
Ruh-F Hypnose, Training oder Behandlung je angefangene 15 Minuten 25 0,5 - 2
Ruh-G-1 autogenes Training je angefangene 15 Minuten, Gruppensitzung 20 0,5
Ruh-G-2 autogenes Training je angefangene 15 Minuten, Einzelsitzung 20 0,5 - 2

Kommentar

Die Anwedung von Pulsoxymetrie ist für die Dauer der Überwachung berechenbar, die Überwachung ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

-

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 0107a, 0108a, 0123a, 0125a

BEMA: nicht abgebildet oder ärztlich

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.