die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0230 - MuMe - Mundgeruchsmessung

Für die Praxis eigenen sich professionell ausgerichtete Geräte, wie z.B. das Halimeter®, das schwefelige Gase summiert misst oder das OralChroma®, das Schwefelwasserstoffe, Methyl-Mercaptan und Dimethylsulfid getrennt auswertet.

Die jeweils gemessenen Werte lassen Rückschlüsse auf die Ursachen zu und ermöglichen somit

  • eine Therapie des Mundgeruchs

  • ein Erkennen und eine Therapie der zugrunde liegenden Störungen

Mundgeruch kann einsam machen, und das kann der sozialen Gesundheit abträglich sein. In der (Früh-) Erkennung anderer Störungen liegt der offensichtlichere medizinische Nutzen.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
MuMe-G-1 Mundgeruchsmessung 25 0,5 - 2

Kommentar

Die Auswertung ist schriftlich oder elektronisch nachvollziehbar niederzulegen.

 

Eine zweite Messung in gleicher Sitzung kann sinnvoll sein, z.B. nach Entfernung ggf. verursachender Ursachen. Im Sinne der Einzelleistungsvergütung wäre dies auch erneut zu berechnen.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

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alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 4007a

BEMA: nicht enthalten

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.