die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0503 - Hem - Hemisektion, Prämolarisierung oder Wurzelamputation

Bei der Hemisektion wird ein zweiwurzeliger großer Backenzahn halbiert und eine Wurzel wird mit ihrem Kronenanteil entfernt.

Bei der Prämolarisierung wird ein zweiwurzeliger großer Backenzahn halbiert und zu zwei Prämolaren umgeschliffen.

Bei der Wurzelamputation wird eine von mehreren Wurzeln amputiert und entfernt.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Hem-D-1 Zahn Halbierung und Teilentfernung eines Zahns je Zahn; nur zum Erhalt der geschlossenen Zahnreihe oder von Zahnersatz 72 0,5 - 2
Hem-E-1 Zahn Hem-D-1 in anderen Fällen je Zahn 72 0,5 - 2
Hem-E-2 Zahn Wurzelamputation und Entfernung der Wurzel je Zahn 72 0,5 - 2
Hem-E-3 Zahn Prämolarisierung eines Molaren je Zahn 72 0,5 - 2
Hem-E-4 Zahn Teil-/Entfernung eines Zahnes unter einer Krone und Umarbeitung zum Brückenglied je Zahn 108 0,5 - 2

Kommentar

Wurzelbehandlung, Verschluss der Amputationsöffnung oder Aufbaufüllungen sind gesondert abzurechnen.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

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alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 3130, 3132a3133a, 3135a

BEMA: 47b-Hem

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.