die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

Zahnmedizin auf Höhe der Zeit

Medizin befindet sich in ständigem Wandel. Neue Leistungen, für die aber keine Sicherheit in Abrechnung oder Erstattung besteht, haben es schwer, in die Behandlungswirklichkeit zu gelangen, eine verbindliche Regelung ist notwendig.

Frischer Wind auch in der Basis - Zahnmedizin!

Die Solidarversicherung kann ihren Leistungsumfang nicht beliebig ausweiten, sie muss finanzierbar bleiben.

Da sich hierdurch aber im "Regal der Kassenleistungen" kaum etwas bewegt, fristen neue Leistungen in vielen Praxen ein Schattendasein, Zahnmedizin entwickelt sich in der Realität nur langsam weiter.

Die neue eGOZ beinhaltet eine Regelung zur Einführung neuer Leistungen und Leistungsvarianten in die eine und einzige Gebührentabelle. Hierdurch werden diese für Zahnarztpraxen wie für Patienten binnen Jahresfrist sichtbar gemacht, die Nachfrage nach modernerer Medizin wird geweckt, ältere Verfahren können zügiger abgelöst werden.

Arbeitsreduzierung für Praxen und Kostenträger

Durch die Vorschriften zur Einführung neuer Leistungen wird die Beschreibung und Einstufung neuer Leistungen zentral von sachverständigen Gremien ausgeführt, es muss nicht jede Zahnarztpraxis das Rad neu erfinden.

Auch für Versicherer wird das Chaos in vorgelegten Rechnungen beendet, das Bundesministerium für Gesundheit überwacht die beschreibende Tätigkeit der Bundeszahnärztekammer und verpflichtet die Versicherer zur Erstattung in einer angemessenen Leistungsstufe.

Viele Rechtsstreitigkeiten und Briefwechsel können vermieden werden, die Kosten für Verwaltungsaufgaben im Gesundheitswesen können sinken.

Innovation und Rechtssicherheit in der Zahnmedizin

Neue Verfahren werden durch die Bundeszahnärztekammer geprüft, beschrieben und bewertet. Durch die hierfür vorgeschriebenen Fristen wird eine neue Leistung in der Regel innerhalb eines Jahres normaler Teil des Gebührenkanons, oder sie wird zur Verlangensleistung erklärt.

Zahnmediziner können so mit den Ergebnissen der Forschung Schritt halten und Medizin auf Höhe der Zeit rechtssicher anbieten und ausführen.

Nach Jahrzehnten der Lähmung wird so eine nachhaltige Innovationsbewegung in Gang kommen, die der zahnmedizinischen Versorgung in Deutschland gut tun wird.

Probleme mit neuen Verfahren

  • Die gesetzliche Krankenversicherung nimmt nur wenige Verfahren zögerlich neu auf. Sie werden deswegen nur langsam verbreitet.
  • Die bisherigen Regelungen zur Analogabrechnung überlassen vieles dem einzelnen Zahnarzt, es kommt zu einem Chaos an Leistungsbeschreibungen und Bewertungen.
  • Kostenerstatter haben es schwer, dieses Chaos zu durchblicken und lehnen häufig die Analogabrechnungen ab.
  • Für Versicherte kann mit den bisherigen Regelungen kaum mal Erstattungssicherheit erlangt werden.
  • Neue Leistungen bleiben in der Grauzone der Analogabrechnung bis zur nächsten oder übernächsten Gebührenordnungsnovellierung nach vielleicht 25 oder 50 Jahren.

Sicherheit in der Erstattung für Versicherte

Mit der Aufnahme neuer Leistungen in die Liste der vorläufig genehmigten Verfahren werden die Kostenträger für eine bestimmte Leistungsstufe zur Erstattung verpflichtet.

Versicherte können so noch vor der endgültigen Aufnahme einer neuen Leistung mit Sicherheit wissen, ob sie für diese Leistung versichert sind oder nicht.