die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0001 - Ber - Beratung

Die fachliche Beratung informiert Patienten eingehender über sachbezogene Themen.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar Punkte Faktor
Ber-A-1 bis G-1 kurze Beratung bis 5 Minuten 9 0,5 - 2
Ber-A-2 bis G-2 Beratung über 5 bis 10 Minuten 16 0,5 - 2
Ber-A-3 bis G-3 Beratung über 10 Minuten je angefangene 10 Minuten 20 0,5 - 2

Kommentar

Die Beratung hat patientenbezogene medizinische Aspekte zum Thema.

Sie ist je Behandlungsfall einmal berechnungsfähig, mindestens aber monatlich. Tritt eine neue Erkrankung oder eine Änderung der Diagnose ein, so beginnt ein neuer Behandlungsfall.

Als alleinige Leistung ist sie immer berechenbar, sie kann auch neben anderen Tätigkeiten erfolgen.

Die Beratung kann auch fernmündlich, schriftlich oder per Videokonferenz erfolgen.

Es kommt bei der Beratung nicht darauf an, ob patientenseitig nach einer Beratung oder Erklärung gefragt wurde. Es ist eine ärztliche Kernaufgabe, mit therapeutischer oder prophylaktischer Absicht auch spontan auf Patienten einzuwirken.

Variable Leistungsstufe:

Die Stufe ist der Stufe des Hauptthemas zuzuordnen.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: GOÄ 1, GOÄ 3, GOÄ 34

BEMA: Ber-Ä1