0525 - GeGe - Gewinnung von Gewebe zur Transplantation
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
GeGe-E-1 | Zahngebiet | Gewinnung eines Vollhauttransplantats | je Transplantat | 9 | 0,5 - 2 |
GeGe-E-2 | Zahngebiet | Gewinnung eines Bindegewebetransplantats | je Zahnzwischenraum | 57 | 0,5 - 2 |
GeGe-F-1 | Zahngebiet | Gewinnung von Knochenspänen, gleicher Zugang wie Hauptoperation | je Entnahmestelle | 32 | 0,5 - 2 |
GeGe-F-2 | Zahngebiet | Gewinnung von Knochenspänen durch separaten Zugang oder von Knochenblöcken | je Entnahmestelle | 80 | 0,5 - 2 |
GeGe-F-3 | Zahngebiet | Gewinnung von Knochenblöcken | je Entnahmestelle | 128 | 0,5 - 2 |
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.