0121 - Ruh - Beruhigungsverfahren
Verfahren zur seelischen und/oder psychischen Ruhigstellung, ggf. nebst Überwachung
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
Ruh-E-1 | orale Sedierung | 10 | 0,5 - 2 | ||
Ruh-E-2 | intravenöse Sedierung | 40 | 0,5 - 2 | ||
Ruh-E-3 | Sedierung mit Lachgas | je angefangene 15 Minuen | 35 | 0,5 - 2 | |
Ruh-E-4 | Anwendung von Pulsoxymetrie | je angefangene 15 Minuten | 8 | 0,5 - 2 | |
Ruh-F | Hypnose, Training oder Behandlung | je angefangene 15 Minuten | 25 | 0,5 - 2 | |
Ruh-G-1 | autogenes Training | je angefangene 15 Minuten, Gruppensitzung | 20 | 0,5 | |
Ruh-G-2 | autogenes Training | je angefangene 15 Minuten, Einzelsitzung | 20 | 0,5 - 2 |
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.