die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0008 - Ohn - Hilfeleistung bei Ohnmacht oder Kollaps

Beim Kollaps oder bereits eingetretenem Verlust des Bewusstseins ist fachlicher Beistand angezeigt.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Ohn-A-1 Dauer Hilfeleistung und Beistand bei einer Ohnmacht. Die Leistung ist je angefangene 5 Minuten erneut berechenbar. 20 0,5 - 2

Kommentar

Hilfeleistung und Beistand bei Kollaps oder bereits eingetretener Ohnmacht sind ggf. überlebenswichtig.

Nach Sicherstellung der Vitalfunktionen ist die Leistung auch an ständig beim Patienten anwesendes Fachpersonal delegierbar.

Weitere in der eGOZ beschriebene Leistungen sind nicht enthalten und ggf. gesondert berechenbar.

Die Dauer ist in Minuten im Bemerkungsfeld anzugeben, die Anzahl der Abrechnung richtet sich nach begonnenen 5-Minuten-Perioden des Beistands.

variable Leistungsstufe:

Der Level ist dem jeweils niedrigsten Level der Sitzung zuzuordnen.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

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alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: GOZ 0002a, GOÄ 56

BEMA: 02-Ohn

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.