0117 - AB - adhäsive Befestigung
Für Schmelz- und / oder Dentinätzung und adhäsive Haftvermittlung
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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AB-E | Zahn | adhäsive Befestigung | je Vorgang, höchstens 2 Mal je Sitzung und Zahn | 16 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Der Leistung ist für jeden Arbeitsgang je Zahn berechenbar, maximal jedoch zweifach pro Sitzung und Zahn.
Sie kann nur berechnet werden, wenn die adhäsive Befestigung nicht Teil der Leistungsbeschreibung der zugehörigen Leistung ist.
Die adhäsive Befestigung wird hier mit einem Faktoren - Spielraum ausgestattet, um z.B. bei gleichzeitigem Arbeiten oder besonders schwierigen Umständen einen Ausgleich zu ermöglichen.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
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alte Gebührenordnungen
GOZ / GOÄ: 2197
BEMA: nicht abgebildet
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.