0604 - fuLa - funktionstherapeutische labornahe Leistungen
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
fuLa-C-1 | intraorale Stützstiftregistrierung zur Feststellung der Zentrallage des Unterkiefers | 23 | 0,5 - 2 | ||
fuLa-E-1 | Registrieren der gelenkbezüglichen Zentrallage des Unterkiefers | 23 | 0,5 - 2 | ||
fuLa-E-2 | arbiträre Scharnierachsenbestimmung | 36 | 0,5 - 2 | ||
fuLa-E-3 | kinematische Scharnierachsenbestimmung | 68 | 0,5 - 2 | ||
fuLa-E-4 | kinematische Scharnierachsenbestimmung, elektronisch | 68 | 0,5 - 2 | ||
fuLa-E-5 | gesichtsebenenbezogene Übertragung in den Artikulator | 48 | 0,5 - 2 | ||
fuLa-F-1 | Registrierung von Unterkieferbewegungen für halbindividuelle Artikulatoren | 62 | 0,5 - 2 | ||
fuLa-F-2 | Registrierung von Unterkieferbewegungen für volladjustierbare Artikulatoren | 93 | 0,5 - 2 | ||
fuLa-F-3 | Registrierung von Unterkieferbewegungen, elektronisch für halbindividuelle Artikulatoren | 105 | 0,5 - 2 | ||
fuLa-F-4 | Registrierung von Unterkieferbewegungen, elektronisch für virtuellen Artikulator | 132 | 0,5 - 2 |
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.