0017 - KaRi - Kariesrisikotest
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Analyse, dies kann eine Keimabnahme mit mehrtägiger Züchtung im Brutschrank und anschließender Keimdiagnostik oder ein Schnelltest sein, der innerhalb weniger Minuten ein erstes Ergebnis bringen kann.
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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KaRi-E-1 | mikrobiologischer oder immunologischer Schnelltest | 30 | 0,5 - 2 | ||
KaRi-F-1 | Abstrich zur bakteriologischen Utnersuchung im Fremdlabor | 10 | 0,5 - 2 | ||
KaRi-F-2 | Anzüchtung von Bakterien oder Auszählung von Bakterien oder Zellen | inkl. Abstrich und Auswertung | 120 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Die Auswertung ist schriftlich oder elektronisch nachvollziehbar niederzulegen.
Schnelltests sind je ausgeführter Testart zu berechnen.
Fremdlaborkosten sind gesondert zu veranschlagen und zu berechnen.
Eigenlaborkosten sind mit der Gebühr abgegolten.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
-
alte Gebührenordnungen
GOZ / GOÄ: 1065a
BEMA: nicht enthalten
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.