0012 - StU - Statusuntersuchung
eingehende Untersuchungen
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
StU-B-1 | API+SBI/PBI | maximal alle 2 Quartale | 10 | 0,5 - 2 | |
StU-B-2 | API+SBI/PBI, QHI | bis 16 Jahre, 1 x pro Sitzung | 10 | 0,5 - 2 | |
StU-C-1 | PSI | maximal alle 2 Quartale | 10 | 0,5 - 2 | |
StU-D-2 | Parodontalstatus | ab PSI von 3, 1x pro Jahr, nach Formblatt | 39 | 0,5 - 2 | |
StU-E-1 | Parodontalstatus | ab PSI von 3, alle 2 Quartale | 39 | 0,5 - 2 | |
StU-E-2 | PSI | jeder weitere PSI | 10 | 0,5 - 2 | |
StU-E-3 | API+SBI/PBI, QHI oder andere Statusuntersuchungen | je Status | 10 | 0,5 - 2 | |
StU-E-4 | CMD- oder BEWE-Screening | je Status | 10 | 0,5 - 2 | |
StU-F-1 | Parodontalstatus ab 3. Mal pro Jahr | nach Formblatt | 39 | 0,5 - 2 | |
StU-F-2 | Funktionsstatus | nach Formblatt | 64 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Jeder Status ist schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren.
Jeder Status ist pro Sitzung maximal einmalig berechenbar.
Die Staten sind nebeneinander berechenbar, z.B. 0011-A "PSI" + 0011-C.
Der PSI ist in der bisherigen GKV-Versorgung 1 Mal in 2 Jahren zugelassen - das widerspricht seinem Sinn als Screening-Untersuchung, die Schlimmeres verhindern soll. Die mögliche Anzahl wird auf 4 in zwei Jahren heraufgesetzt, um Prophylaxe stärker zu gewichten. Ausgleichend wird der PSI dem Level C zugeordnet, Malus-Träger erhalten nur eine Erstattung auf einer niedrigeren Stufe.
Der "Basic-Erosive-Wear-Examination" (BEWE) - Screening-Test soll die Erosionen aufdecken und dokumentieren.
Hierbei wird das Gebiss in Sextanten (sechs Zonen) unterteilt und nach
folgenden Werten beurteilt:
0 - kein Zahnschmelzverlust
1 - initialer
Verlust der Oberflächenstruktur
2 - abgegrenzter Defekt, hartgewebeverlust
von weniger als 50 % der Zahnoberfläche
3 - Hartgewebeverlust von mehr als
50% der Zahnoberfläche
Die Gesamtsumme der höchsten Sextanteneinstufungen zwischen 0 und 18 ergibt die Risikoeinstufung und hat ggf. Flouridierungsmaßnahmen, Mundhygieneunterweisungen oder sogar Zahnersatzbehandlungen zur Folge.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
- Bei Erhebung eines StU-D-1 wird im Level C anteilig die StU-C-1 erstattet.
alte Gebührenordnungen
GOZ / GOÄ: ...
BEMA: ...
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.