0302 - ReBi - Einstellung eines Kiefers in den Regelbiss
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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ReBi-C-1 | Regelbisseinstellung eines Kiefers, einfach durchführbar | laut BEMA 120-Richtlinien | 1204 | 0,5 - 2 | |
ReBi-C-2 | Regelbisseinstellung eines Kiefers, mittelschwer durchführbar | laut BEMA 120-Richtlinien | 228 | 0,5 - 2 | |
ReBi-C-3 | Regelbisseinstellung eines Kiefers, schwierig durchführbar | laut BEMA 120-Richtlinien | 276 | 0,5 - 2 | |
ReBi-C-4 | Regelbisseinstellung eines Kiefers, besonders schwierig durchführbar | laut BEMA 120-Richtlinien | 336 | 0,5 - 2 | |
ReBi-E-1 | Regelbisseinstellung eines Kiefers, geringer Umfang | alle anderen Indikationen oder Techniken als ReBi-C | 232 | 0,5 - 2 | |
ReBi-E-2 | Regelbisseinstellung eines Kiefers, mittlerer Umfang | alle anderen Indikationen oder Techniken als ReBi-C | 336 | 0,5 - 2 | |
ReBi-E-3 | Regelbisseinstellung eines Kiefers, hoher Umfang | alle anderen Indikationen oder Techniken als ReBi-C | 465 | 0,5 - 2 | |
ReBi-E-4 | alveoläre Einstellung der Okklusion bei abgeschlossenem Wachstum | 90 | 0,5 - 2 |
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.