0540 - Im - Implantologie
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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Im-F-1 | zahnärztlicher Aufwand für die Herstellung einer Implantationsschablone | 20 | 0,5 - 2 | ||
Im-F-2 | Verwendung einer Orientierungs-/Positionierungsschablone | je Kiefer | 12 | 0,5 - 2 | |
Im-F-3 | Verwendung einer auf dreidimensinale Daten gestützten Schablone | je Kiefer | 36 | 0,5 - 2 | |
Im-F-4 | Implantatinsertion | je Implantat | 191 | 0,5 - 2 | |
Im-F-5 | temporäres oder kieferorthopädisches Implantat | je Implantat | 64 | 0,5 - 2 | |
Im-F-6 | andere Implantatformen als zylindrische Schrauben | je Implantatpfeiler | 250 | 0,5 - 2 | |
Im-F-7 | Freilegen eines Implantats und Einfügen eines Sekundärteils | je Implantat | 78 | 0,5 - 2 | |
Im-F-8 | Wiedereingliedern eines gelösten Gingivaformers | je Implantat | 60 | 0,5 - 2 | |
Im-F-9 | Entfernen, Einsetzen, Auswechseln eines Aufbauteils | je Implatnat und Sitzung | 39 | 0,5 - 2 | |
Im-F-10 | Wechsel eines Aufbauelements zur Reinigung, im Erneuerungsfall oder einfachen Reparaturfall | je Implantat | 39 | 0,5 - 2 | |
Im-F-11 | Entfernung eines intraimplantär gebochenen und verklemmten Aufauteils | je Implantat | 300 | 0,5 - 2 |
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.