einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin - eGOZ
Liebe Leser und Leserinnen,
Seit Jahrzehnten ringen Beteiligte des Gesundheitswesens um eine
Gebührenordnung, die gute Rahmenbedingungen setzt.
Und doch fühlen
sich die Menschen in Deutschland übers Ohr gehauen - von Politikern, ihrer
Versicherung oder ihren Behandlern.
Die bestehenden Regelwerke erscheinen intransparent, unverständlich, ungerecht, veraltet...
Dies wird u.a. verursacht durch unklare Vermischung von Medizin und Erstattungsvorschrift und verdeckte Abrechnung.
Während Medizin durch Erstattungsvorschriften in einer Gebührenordnung eingeengt und begrenzt wird, scheint die Versicherungswirtschaft machen zu können, was sie will, da sie dort keiner Regulierung unterliegt.
Neuerungen gelangen erst nach Jahrzehnten in die Gebührenordnung - wenn überhaupt! So kann es nicht weitergehen!
Hier wird ein Entwurf einer neuen, transparenten und einheitlichen Gebührenordnung für den Bereich Zahnmedizin vorgelegt, der allen gleich den Erhalt der Grundversorgung sichern und den Zugang zu hochwertiger und individueller Zahnmedizin bieten soll und dies unter Wahrung der Erstattungsansprüche.
Er ist noch nicht fertig, er ist nicht vollends ausgefeilt, er ist das mit Leben gefüllte Grundgerüst eines neuen Konzepts, es ist seit Januar 2018 hier veröffentlicht und 2020 umstrukturiert worden.
Dies ist ein Entwurf. Diese neue GOZ ist noch keine Realität. Doch sie sollte dorthin entwickelt werden, finde ich!
Ich wünsche dem Projekt Gelingen und dass das Ergebnis es zu einem guten Vorbild macht für weitere Renovierungen in unserem Land!
Ihr
Dr. Georg Kolle
Zahnarzt - Oralchirurg
Autor
von www.zahnarztrechnung.info
- dem Portal für Praxis & Patienten
Präsident der Privat -
Zahnärztlichen Vereinigung Deutschlands e.V. - www.pzvd.de
Die eGOZ ist KEINE Einheitsgebührenordnung
Die eGOZ ist eine Weiterentwicklung der bestehenden Gebührenordnungen.
Dabei ist sie KEINE Festpreistabelle. Denn nach europäischem Recht darf
es nicht sein, dass ein Beruf durch festgesetzte Preise seine Freiheit
verliert.
Die eGOZ ermöglicht individuelle Abweichungen in der
Honorarhöhe mittels eines Faktorsystems, ähnlich dem, das von der heutigen GOZ
her bekannt ist.
Die eGOZ könnte aber einheitlich für alle Bürger gelten.
Mehr Gerechtigkeit für alle!
Wenn man alle Menschen identisch behandelt, dann wird man den Menschen nicht gerecht.
Das ist klar, denn Menschen sind keine industriellen Werkstücke. Sie sind unterschiedlich und haben unterschiedliche Fürsorge nötig, sie haben andere Wünsche und Bedürfnisse.
Gleichbehandlung im Gesundheitswesen heißt deswegen, dass alle Menschen die gleiche Möglichkeit haben, eine Behandlung zu erhalten.
Die neue eGOZ soll dazu beitragen, dass alle Möglichkeiten transparent werden und auch bei aufwändigeren Varianten einer versicherten Leistung wenigstens Zuzahlungen der Versicherung die Regel sind.
Da es der gesetzlichen Solidargemeinschaft aber finanziell nicht möglich ist, alle medizinischen Leistungen für alle zu bezahlen, wird für bestimmte Verfahren mindestens ein Eigenanteil bleiben, der aber ggf. zusätzlich versicherbar wäre.
Denn Gerechtigkeit heißt auch, Menschen in Medizinberufen fair zu bezahlen für ihre Entbehrungen, ihre Risiken, ihre Arbeit.
Der Gedanke "Mehr GerechtICHkeit für alle!" (die anderen sollen mal schön für mich bezahlen und ich kriege das Beste) ist unsolidarisch.
Ein Staat wie Deutschland muss aber dafür sorgen, dass seine Schwächsten (z.B. Behinderte) von allen anderen mit getragen werden. Das ist Gerechtigkeit, wie sie die eGOZ meint.
Was macht die neue GOZ anders, wie soll das besser werden?
Für die Entwicklung der neuen GOZ benenne und analysiere ich zunächst die strukturellen Probleme der derzeitigen zahnmedizinischen Gebührenordnungen und schlage dann alternative Regelungen vor.
Die neue GOZ setzt diese Regeln dann in eine praktisch anwendbare Gebührenordnung um.
Und noch eins macht die neue GOZ anders: sie kommt nicht "von oben", sie kommt aus der Praxis!
Sie kommt auch nicht als Papierstapel in "Top-secret" - Mappen daher, sondern wird der gesamten Bevölkerung im Internet zugänglich gemacht.
Denn es geht um die Mundgesundheit aller Bürger der Bundesrepublik Deutschland!
Was muss sich außerdem ändern?
Es reicht nicht, die Gebührenordnungen zusammenzustricken.
In den letzten
Jahrzehnten wurden Menschen in Gesundheitsberufen dem Sparzwang des
Gesundheitswesens unterworfen.
Die Corona-Krise hat deutlich gezeigt: das deutsche Gesundheitswesen
ist "auf Kante genäht".
Es fehlt an Lagerbeständen, es fehlt an
Personal.
Denn wer will bei den aktuellen Arbeitsbedingungen und Gehältern
eine so umfangreiche Ausbildung machen? Wer kehrt nach der Babypause zurück in
den Beruf für die paar Kröten?
Die Gegenüberstellung der Gehälter von Zahnmedizinischen Fachangestellten und Versicherungs - SachbearbeiterInnen zeigt das mehr als deutlich:
DAS IST UNGERECHT!
Eine Aufwertung der medizinischen Arbeit ist lange überfällig, es ist nicht damit getan, privatzahnärztliche Leistungen wieder auf das GKV-Niveau anzuheben!
Ja, Sie haben gerade richtig gelesen: das Standardhonorar (Faktor 2,3) für vergleichbare privatzahnärztliche Leistungen liegt meistens unterhalb des Kassen - Zahnarzt - Honorars, das schon lausig genug ist, zu lausig, um das Personal angemessen bezahlen zu können.
Wie hoch sind die Gehälter?
€ 1.616,- bis
2.097,-*
Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r
€ 2.807,- bis
4.171,-*
Sozialversicherungsfachangestellte/r
Beantworten Sie sich bitte folgende Fragen:
- Auf welche der beiden Berufsgruppen könnte man eher verzichten?
- Welche Berufsgruppe muss nur die Abrechnungsregeln wissen, welche muss auch Medizin kennen und handwerklich beherrschen?
- Welche der Berufsgruppen setzt sich einem Infektionsrisiko aus?
- In welchem der Berufe sind unbezahlte Überstunden eher die Regel?
- Warum verdienen eigentlich die Zahnmedizinischen Fachangestellten nur die Hälfte?
-
* Durchschnittsverdienst im Monat nach www.gehalt.de
Mindestlohn bei gleicher Stundenzahl, auch ohne Ausbildung: € 1.375,-
Das Wesentliche der neuen eGOZ
Die neue eGOZ verändert sehr viel. Mehr erfahren Sie in den Unterseiten links. Die drei Hauptänderungen aber sind:
Zusammenführung der vier Leistungstabellen
Die derzeit geltenden 4 Leistungstabellen GOZ, GOÄ, BEMA und GKV-GOÄ werden in einer einzigen Gebührentabelle zusammengeführt.
- Kosten werden transparent,
- Kostenerstattung wird erheblich vereinfacht,
- Ungleichbehandlung wird abgeschafft,
- nahtloser Übergang von der Basisversorgung zu aufwändiger Medizin,
- neue Verfahren werden schnell aufgenommen.
Leistungsstufen unterteilen medizinisch, nicht finanziell
- Vier Leistungsstufen (A-D) können in der bisherigen GKV zum Faktor 1 die Grundversorgung sicher stellen.
- Zusatzversicherungen finden viele Ansatzpunkte für individuelle Versicherungen, einzelne Leistungsstufen können frei oder mit begrenzten Faktoren angeboten werden.
- Wer eine höherwertige Leistungsvariante wählt oder mit seiner Zahnarztpraxis einen höheren Faktor vereinbart, erhält auch dann die Erstattung in Höhe des versicherten Levels.
Bewertung aus der GKV
- Für identische Leistungen wird die Bewertung aus der GKV übernommen.
- Für die Zusammenführung werden andere Leistungen in unveränderter Gebührenhöhe übertragen. (Das darf allerdings nicht so bleiben, s.u.!)
- Eine jährliche Überprüfung und Anpassung ist eine notwendige Frage der Gerechtigkeit!
Auch Menschen in Medizinberufen verdienen faire Gehälter!
Diese neue Gebührenordnung ist zunächst so entwickelt, dass die Gebührenhöhen für Kassenleistungen auf GKV-Niveau bleiben, die anderen Gebührenhöhen für Privatbehandlungen werden unverändert übernommen. Das geschieht, um die Tabellen zunächst einmal zusammenzuführen.
Dringend ist jedoch eine Anhebung der Teamhonorare, da die Praxen nach vielen Jahrzehnten ausbleibender oder subinflationärer Anpassungen unterfinanziert sind. -> Vorwort
Faire Bezahlung - auch für Mediziner!
Natürlich müssen auch Menschen in Medizinberufen fair bezahlt werden!
Medizinische Berufe stellen eine verantwortungsvolle Tätigkeit mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium dar. Sie müssen auch angemessen bezahlt werden!
Gebührenordnungen müssen den fairen Ausgleich für Ausbildung, Vorhaltung, Leistung und deren Verwaltung regeln.
Sie dürfen Anknüpfungspunkte für Kostenerstattungs - Regelungen bieten, nicht die Medizin selbst beschränken oder die Menschen in Medizinberufen ausbeuten.
Weiteres kann und muss außerhalb der Gebührenordnung, z.B. in einem Gesetz zur privaten Krankenversicherung, im SGB V oder in einer Bürgerversicherung geregelt werden.
Gewerkschaft gründen, Tarifgehälter einführen?
Es mag der erste oder zweite Gedanke sein: dann müssen Zahnärzte eben zu höheren Gehältern verpflichtet werden.
Doch wenn Sie sich einmal eingehender mit den Betriebskennzahlen beschäftigen, werden Sie feststellen, dass Personalkosten die Hälfte der Kosten** einer Zahnarztpraxis ausmachen. Wenn Sie diese Kosten einfach verdoppeln, dann sind mehr als 90% der Praxen umgehend zahlungsunfähig = pleite.
Sehen Sie sich die Honorare an und bedenken Sie dabei: während im Behandlungszimmer 2 Menschen hierfür arbeiten, sitzt eine weitere Person an der Rezeption oder in der Buchhaltung, eine weitere bereitet die Instrumente auf, bestellt Materialien nach oder reinigt die Räumlichkeiten. Jedes zahnärztliche Honorar muss als Teamhonorar für 4-5 Personen ausreichen! Der Begriff "Zahnarzthonorar" ist daher irreführend.
Wer also endlich die Gehälter der medizinischen Berufe anpassen will, der muss die Teamhonorare in fairer Weise erhöhen. Nach Jahrzehnten des Stillstandes kann das allerdings weh tun!
Diese neue eGOZ bietet viele Ansatzpunkte, um das sozialverträglcih zu tun. Das muss allerdings Thema einer politischen Diskussion sein.
Wollten Sie schon lange wissen, was ein Zahnarzt verdient? Klicken Sie auf diesen Link und sehen Sie nach...
** ohne durchgereichte Laborkosten