0111 - Abf - Standard-Abformung
Abformung eines oder beider Kiefer mit einem Standardlöffel, ggf. inkl. einfacher Bissregistrierung
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
Abf-B-1 | Standard-Abformung | Abformung beider Kiefer und einfache Bissregistrierung | 19 | 0,5 - 2 | |
Abf-E-1 | Standard-Abformung | Abformung nur eines Kiefers | 11 | 0,5 - 2 | |
Abf-E-2 | Standard-Abformung | Abformung beider Kiefer und Bissregistrierung bei Stützzonenverlust | 19 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Die Abformung kann technischen oder diagnostischen Zwecken dienen.
Die Modellanalyse der GOZ 0050, 0060 sowie die Anpassung und Anwendung von Schienen stellen praktisch und zeitlich getrennte Schritte dar und werden in anderen Leistungsziffern abgebildet.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
-
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.