0020 - Sens - Sensibilitätsprüfung
Prüfung der Vitalität eines Zahnes oder eines Hauptnerven; je Kieferhälfte, Frontzahnbereich oder Nervversorgungsgebiet
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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Sens-A | Zahn | Sensibilitätstest | je Kieferhälfte, Frontzahngebiet oder Nervversorgungsgebiet | 6 | 0,5 - 2 |
Sens-E-1 | Bereich | 0020-A + elektronisch | erste Kieferhälfte, erstes Frontzahngebiet oder erstes Nervversorgungsgebiet | 16 | 0,5 - 2 |
Sens-E-2 | Bereich | 0020-E-1 | jede weitere Kieferhälfte, jedes weitere Frontzahngebiete, jedes weitere Nervversorgungsgebiet | 8 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Die Auswertung ist schriftlich oder elektronisch nachvollziehbar niederzulegen.
Es kann die Sensibilität eines Zahnes oder eines Nervversorgungsgebietes (z.B. bei Entzündungen oder nach Operationen) geprüft werden.
Zur Aufrechterhaltung der Transparenz bei Rechnungslegung soll die Abrechnung mit einer Bemerkung zum jeweiligen Bereich angegeben werden.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
Sens-A-1 wird höchstens einmalig je Sitzung
erstattet, jedoch auch für die Leistungen Sens-E-1 bis
Sens-E-2.
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.