die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0601 - AuBe - Aufbissbehelfe und Schienen

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
AuBe-B-1 Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche einphasig, tiefgezogen 45 0,5 - 2
AuBe-B-2 Umarbeiten einer Prothese zum Aufbissbehelf direkt, mit selbsthärtenden zahntechnsichen Materialien 61 0,5 - 2
AuBe-B-3 Wiederherstellung oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs direkt, mit selbsthärtenden zahntechnsichen Materialien 30 0,5 - 2
AuBe-B-4 Kontrolle eines Aufbissbehelfs Behelf nach AuBe-B bis AuBe-D 6 0,5 - 2
Aube-B-5 Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit Einschleifen Behelf nach AuBe-B bis AuBe-D 12 0,5 - 2
AuBe-B-6 Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit Aufbau Behelf nach AuBe-B bis AuBe-D, direkt, mit selbsthärtenden zahntechnsichen Materialien 35 0,5 - 2
AuBe-C-1 Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche einphasig, ohne Führungsebenen o.ä. 106 0,5 - 2
AuBe-E-1 Eingliederung eines Aufbissbehelfs ohne adjustierte Oberfläche andere als AuBe-B-1 55 0,5 - 2
AuBe-E-2 Eingliederung eines Aufbissbehelfs mit adjustierter Oberfläche andere als AuBe-B-2 118 0,5 - 2
AuBe-E-3 Umarbeiten einer Prothese zum Aufbissbehelf direkt oder indirekt, mittels Komposits oder lichthärtender Materialien 82 0,5 - 2
AuBe-E-4 Wiederherstellung oder Unterfütterung eines Aufbissbehelfs andere als AuBe-B bis AuBe-C 30 0,5 - 2
AuBe-E-5 Kontrolle eines Aufbissbehelfs andere als AuBe-B bis AuBe-C 8 0,5 - 2
AuBe-E-6 Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit Einschleifen andere als AuBe-B bis AuBe-C 23 0,5 - 2
AuBe-E-7 Kontrolle eines Aufbissbehelfs mit Aufbau andere als AuBe-B bis AuBe-C, oder direkt oder indirekt, oder Aufbau mittels Komposits oder lichthärtender Materialien 62 0,5 - 2

Kommentar

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Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Die Leistung AuBe-E-1 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung AuBe-B-1.
  • Die Leistung AuBe-E-2 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung AuBe-C-1.
  • Die Leistung AuBe-E-3 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung AuBe-B-2.
  • Die Leistung AuBe-E-4 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung AuBe-B-3.
  • Die Leistung AuBe-E-5 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung AuBe-B-4.
  • Die Leistung AuBe-E-6 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung AuBe-B-5.
  • Die Leistung AuBe-E-7 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung AuBe-B-6.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 7000, 7010, 7020, 7030, 7040, 7050, 7060

BEMA:  K1, K2, K3, K6, K7, K8, K9

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.