0514 - Exc - Excision von Weichgewebe
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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Exc-A-1 | Zahngebiet | Excision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe größeren Umfangs | je Excision | 37 | 0,5 - 2 |
Exc-B-1 | Zahngebiet | Excision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe kleineren Umfangs | je Excision | 10 | 0,5 - 2 |
Exc-E-1 | Gebiet | Entfernung eines Schlotterkamms oder einer Fibromatose | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 67 | 0,5 - 2 |
Exc-E-2 | Gebiet | Entfernung eines Schlotterkamms oder einer Fibromatose in Verbindung mit einer Vestibulumplastik | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 40 | 0,5 - 2 |
Kommentar
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Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
- Die Leistung Exc-E-1 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung Exc-A-1.
- Die Leistung Exc-E-2 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung Exc-B-1.
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.