die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0514 - Exc - Excision von Weichgewebe

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
Exc-A-1 Zahngebiet Excision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe größeren Umfangs je Excision 37 0,5 - 2
Exc-B-1 Zahngebiet Excision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe kleineren Umfangs je Excision 10 0,5 - 2
Exc-E-1 Gebiet Entfernung eines Schlotterkamms oder einer Fibromatose je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 67 0,5 - 2
Exc-E-2 Gebiet Entfernung eines Schlotterkamms oder einer Fibromatose in Verbindung mit einer Vestibulumplastik je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich 40 0,5 - 2

Kommentar

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Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

  • Die Leistung Exc-E-1 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung Exc-A-1.
  • Die Leistung Exc-E-2 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung Exc-B-1.

alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 3070, 3080, Ä2670, Ä2671

BEMA: 49-Exc1, 50-Exc2

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.