die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

0016 - miT - mikrobiologische, immunologische Testverfahren

Die im Titel der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Testverfahren stellen eine ganze Palette von Testverfahren dar:

Unterschiede im Untersuchungsziel:

  • Mikrobiologische Verfahren untersuchen mikroskopisch kleine Krankheitskeime wie Bakterien, Pilze oder Viren.
  • Immunologische Testverfahren können sowohl Krankheitskeime als auch Körperreaktionen z.B. auf Infektionen nachweisen.
  • aMMP-8-Schnelltests untersuchen die Anhäufung bestimmter in einer Knochenentzündung anzutreffender Enzyme.

Unterschiede im Untersuchungsgut:

  • Speicheltests untersuchen Speichel.
  • serologische Tests untersuchen Blut, Blutserum oder Taschensekret.

So unterschiedlich wie die Ziele oder das Untersuchungsgut sind jedoch auch die Umstände bei der Probenentnahme, -verarbeitung und -analyse.

Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
miT-E-1 mikrobiologischer oder immunologischer Schnelltest 30 0,5 - 2
miT-F-1 Abstrich zur bakteriologischen Untersuchung im Fremdlabor 10 0,5 - 2
miT-F-2 Anzüchtung von Bakterien oder Auszählung von Bakterien oder Zellen inkl. Abstrich und Auswertung 120 0,5 - 2

Kommentar

Die Auswertung ist schriftlich oder elektronisch nachvollziehbar niederzulegen.

Schnelltests sind je ausgeführter Testart zu berechnen.

Fremdlaborkosten sind gesondert zu veranschlagen und zu berechnen.

Eigenlaborkosten sind mit der Gebühr abgegolten.

Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

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alte Gebührenordnungen

GOZ / GOÄ: 4015a

BEMA: nicht enthalten

Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

Versicherte können

  • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
  • abweichende Faktoren vereinbaren.

Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.