0016 - miT - mikrobiologische, immunologische Testverfahren
Die im Titel der Leistungsbeschreibung aufgelisteten Testverfahren stellen eine ganze Palette von Testverfahren dar:
Unterschiede im Untersuchungsziel:
- Mikrobiologische Verfahren untersuchen mikroskopisch kleine Krankheitskeime wie Bakterien, Pilze oder Viren.
- Immunologische Testverfahren können sowohl Krankheitskeime als auch Körperreaktionen z.B. auf Infektionen nachweisen.
- aMMP-8-Schnelltests untersuchen die Anhäufung bestimmter in einer Knochenentzündung anzutreffender Enzyme.
Unterschiede im Untersuchungsgut:
- Speicheltests untersuchen Speichel.
- serologische Tests untersuchen Blut, Blutserum oder Taschensekret.
So unterschiedlich wie die Ziele oder das Untersuchungsgut sind jedoch auch die Umstände bei der Probenentnahme, -verarbeitung und -analyse.
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
miT-E-1 | mikrobiologischer oder immunologischer Schnelltest | 30 | 0,5 - 2 | ||
miT-F-1 | Abstrich zur bakteriologischen Untersuchung im Fremdlabor | 10 | 0,5 - 2 | ||
miT-F-2 | Anzüchtung von Bakterien oder Auszählung von Bakterien oder Zellen | inkl. Abstrich und Auswertung | 120 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Die Auswertung ist schriftlich oder elektronisch nachvollziehbar niederzulegen.
Schnelltests sind je ausgeführter Testart zu berechnen.
Fremdlaborkosten sind gesondert zu veranschlagen und zu berechnen.
Eigenlaborkosten sind mit der Gebühr abgegolten.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
-
alte Gebührenordnungen
GOZ / GOÄ: 4015a
BEMA: nicht enthalten
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.