0413 - F3 - dreiflächige Füllung
Füllung - drei Zahnseiten betreffend
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
F3-A-1 | Zahn, Flächen | direkte Füllung aus plastischem Material | je Kavität | 50 | 0,5 - 2 |
F3-B-1 | Zahn, "AUFBAU" | direkte Aufbaufüllung vor Überkronung aus plastischem Material | je Zahn | 39* | 0,5 - 2 |
F3-C-1 | Zahn, Flächen | direkte Füllung aus adhäsiv befestigtem Komposit im Seitenzahnbereich bei Amalgamallergie | je Kavität | 85 | 0,5 - 2 |
F3-E-1 | Zahn, "AUFBAU" | direkte Aufbaufüllung aus adhäsiv befestigtem geschichtetem Komposit | je Kavität, zzgl. Kompositmaterial | 65 | 0,5 - 2 |
F3-E-2 | Zahn, Flächen | direkte Füllung aus adhäsiv befestigtem geschichtetem Komposit | je Kavität, zzgl. Kompositmaterial | 85 | 0,5 - 2 |
F3-E-3 | Zahn, Flächen, "FORM", "EROSION" | Zahnumformung oder Erosionsaufbau mit Komposit in Andäsivtechnik | je Zahn, zum Lückenschluss, bei Speisenimpaktion, Sprachstörung, zur Bissänderung | 85 | 0,5 - 2 |
F3-F-1 | Zahn, Flächen | indirekte Füllung (Inlay) aus Kunststoff, Metall oder Keramik | je Kavität, zzgl. Laborkosten, ggf. zzgl. Konditionieren | 200 | 0,5 - 2 |
F3-G-1 | Zahn, Flächen | Goldhämmerfüllung | je Kavität, zzgl. Materialkosten | 750 | 0,5 - 2 |
F3-V-1 | Zahn, Flächen | Zahnumfomung mit Komposit in Adhäsivtechnik | je Zahn, ohne klare med. Notwendigkeit | frei vereinbar |
* die BEMA-Leistung ist die 13b, auch, wenn es mehrflächig wird.
Kommentar
Füllungen können aus verschiedenen Materialien direkt im Mund oder indirekt im Labor, in einer Fräsmaschine o.ä. hergestellt werden.
Das Konditionieren der Haftoberfläche (Ätztechnik, Laser, ...) ist - wenn es nicht Bestandteil der Leistungesbeschreibung ist - ggf. gesondert zu berechnen, da es nicht immer oder auf unterschiedliche Art ausgeführt wird.
Da Komposite sich teilweise um ein Vielfaches im Preis unterscheiden, können die Kosten für höherwertiges Material nicht in einer Füllungsposition integriert sein, sie müssen gesondert berechnet werden können. Wird der Behälter nicht aufgebraucht, ist das Material anteilig pauschal berechenbar.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
- Die Leistung F3-E-1 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung F3-B-1.
- Die Leistung F3-E-2 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung F3-A-1.
- Die Leistung F3-E-3 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung F3-A-1.
- Die Leistung F3-F-1 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung F3-A-1.
- Die Leistung F3-G-1 wird ab Level D anteilig erstattet über die Leistung F3-A-1.
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.