0160 - Prov - provisorische Krone, Teilkrone, Brücke oder Veneer
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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Prov-B-1 | Zahn | direkte prov. Krone, Teilkrone, Brückenglied | je Zahn, Zahnposition; höchstens 2 Mal im Versorgungsverlauf | 16 | 0,5 - 2 |
Prov-C-1 | Zahn | provisorische Stiftkrone mit Stift | je Zahn, höchstens 2 Mal im Versorgungsverlauf | 24 | 0,5 - 2 |
Prov-D-1 | Zahn | Wiederherstellung Provis. n. Prov-B | je Zahn, Zahnposition | 6 | 0,5 - 2 |
Prov-D-2 | Zahn | Wiederbefestigung fremdes Provisorium | je Kronenpfeiler | 18 | 0,5 - 2 |
Prov-D-3 | Zahn | temporäres Wiederbefestigen einer definitiven Krone, Brücke | je Zahn, Zahnposition | 18 | 0,5 - 2 |
Prov-D-4 | Zahn, Gebiet | Abnahme und Wiedereinsetzen einer provisorischen Krone oder Brücke | je Krone oder Brücke, einmal im Versorgungsverlauf | 18 | 0,5 - 2 |
Prov-E-1 | Zahn | Prov-B, jedes weitere Mal | ja Zahn | 16 | 0,5 - 2 |
Prov-E-2 | Zahn | Prov-D-4, jedes weitere Mal | je Zahn | 24 | 0,5 - 2 |
Prov-E-3 | Gebiet | Prov-C-2, jedes weitere Mal | je Brücke | 18 | 0,5 - 2 |
Prov-E-4 | Zahn | indirekte prov. Krone, Teilkrone, Veneer, Brückenglied | je Zahn, Zahnposition | 34 | 0,5 - 2 |
Prov-E-5 | Zahn | Wiederherstellung indirektes Provisorium nach 0160-E | je Zahn, Zahnposition | 18 | 0,5 - 2 |
Prov-E-6 | Zahn | Umarbeiten e. def. Krone/Brücke zum Provisorium | je Kronenpfeiler | 38 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Laborkosten sind gesondert zu berechnen. Materialien für provisorische Kronen und Brücken sind gesondert zu berechnen.
Brückenglieder bewirken je nach überspannter Zahnanzahl mehr oder weniger Arbeit, daher wurde in Anlehnung an den BEMA und die Langzeitprovisorien der GOZ für die Honorierung auf das Brückenglied statt auf die Spanne Bezug genommen.
Gehen provisorische Kronen oder Brücken verloren oder werden zerstört, so ist eine Neuanfertigung neu zu berechnen.
Das temporäre Wiederbefestigen einer definitiven Krone oder Brücke kann z.B. im Rahmen einer Wurzelbehandlung notwendig sein.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.