0130 - ÜZ - Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
Eine Versiegelung kann an bereits empfindlichen Zähnen oder bei Kariesgefahr erfolgen, prophylaktisch sein (Fissurenversiegelung) oder therapeutisch, z.B. bei Erosionen.
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
---|---|---|---|---|---|
ÜZ-A-1 | Bereich | Behandlung überempfindlicher Zahnflächen durch Fluoridierung | je Kiefer | 4 | 0,5 - 2 |
ÜZ-E-1 | Bereich | Versiegelung überempfindlicher Zahnflächen durch Adhäsiv | je Zahnposition | 8 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Die Behandlung bereits empfindlicher Zahnflächen kann durch Fluoridierung oder durch adhäsive Befestigung einer dünnen Kunststoffschicht erfolgen.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
- ÜZ-E-1 wird anteilig und einmalig je Sitzung durch die ÜZ-A-1 erstattet.
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.