die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

    Deaktivierter Inhalt!

    Aktivieren Sie das Cookie Marketing > Google AdSense um diesen Inhalt anzuzeigen!

    Anbieter: Google LLC

    Werbung von Google AdSense.

    Datenschutzerklärung

    Cookie aktivieren

    0130 - ÜZ - Behandlung überempfindlicher Zahnflächen

    Eine Versiegelung kann an bereits empfindlichen Zähnen oder bei Kariesgefahr erfolgen, prophylaktisch sein (Fissurenversiegelung) oder therapeutisch, z.B. bei Erosionen.

    Ziffer-Stufe Bemerkung Leistungsinhalt Kommentar, Erstattungsregelung Punkte Faktor
    ÜZ-A-1 Bereich Behandlung überempfindlicher Zahnflächen durch Fluoridierung je Kiefer 4 0,5 - 2
    ÜZ-E-1 Bereich Versiegelung überempfindlicher Zahnflächen durch Adhäsiv je Zahnposition 8 0,5 - 2

    Kommentar

    Die Behandlung bereits empfindlicher Zahnflächen kann durch Fluoridierung oder durch adhäsive Befestigung einer dünnen Kunststoffschicht erfolgen.

    Kostenerstattung bei versichertem Level B-D

    • ÜZ-E-1 wird anteilig und einmalig je Sitzung durch die ÜZ-A-1 erstattet.

    alte Gebührenordnungen

    GOZ / GOÄ: 2010, 2457a

    BEMA: 10-ÜZ

    Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D

    Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die Richtlinien des BEMA für die Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu gleich.
    Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch und solidarisch sinnvoll.

    Versicherte können

    • Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
    • abweichende Faktoren vereinbaren.

    Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!

    Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.

    Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.

    Voriges Bild (prev. image)Nächstes Bild (next image)