0440 - WkL - Wurzelkanal - Leerung
Die Wurzelkanalleerung umfasst Leistugnen, die der Leerung des Kanalsystems dienen. Im Rahmen der Einzelleistungsvergütung sind die hier aufgeführten Leistungen pro Hauptkanal des Kanalsystems zu berechnen.
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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WkL-C-1 | Zahn | Vitalexstirpation - Entfernung sensiblen Pulpenmaterials aus dem Kanallumen | je Kanal | 18 | 0,5 - 2 |
WkL-D-1 | Zahn | Mortalexstirpation - Entfernung toten Pulpenmaterials aus dem Kanallumen | je Kanal | 18 | 0,5 - 2 |
WkL-E-1 | Zahn | Entfernung alten Wurzelfüllmaterials | je Kanal | 30 | 0,5 - 2 |
WkL-E-2 | Zahn | Entfernung gebrochener Instrumente oder Fremdkörper aus dem Kanal | je Kanal | 75 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Im Zahn enthaltenes Material muss vor einer Aufweitung der Kanäle und Reinigung der Wände entfernt werden, um z.B. ein Überpressen zu verhindern oder den Kanal einer Aufbereitung erst zugänglich zu machen.
Da sich der Aufwand erheblich unterscheidet, sind diese Leistungen nach dem Einzelleistungsprinzip separat zu behandeln.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
Die Leistungen WkL-E werden ab Level D anteilig erstattet über ide Leistung WkL-C-1.
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.