die neue eGOZ einheitliche Gebührenordnung für Zahnmedizin

die Bonus-Malus-Regelung

Bisher gelten in PKV und GKV unterschiedliche Belohnungsmechanismen.

Die neue eGOZ ermöglicht eine Belohnung für gute Mitarbeit aber auch auch eine Malusregelung für ausbleibende Mitarbeit.
Eine solche Regelung könnte die Solidargemeinschaft um Kosten erleichtern, die Mitglieder verursachen, die sich unsolidarisch verhalten und soll zu solidarischem Verhalten motivieren.

Ob man eine solche Regelung in der Gebührenordnung oder im Vertragswerk der jeweiligen Kostenträger verankert, ist eine politische Frage. Werden Rahmenbedingungen in der eGOZ gesetzt, so werden diese weniger flexibel, dafür aber übersichtlicher sein als wenn man dies den Versicherern überließe. Einen Ansatz einer solchen Regelung zeigt § 3 eGOZ.

der Vorschlag im Detail

Die Regelung wird vorgeschlagen für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung und - wo vereinbart - der privaten Basisversicherung:

Bonusregelung: 

Wer als unter 28-jähriger Patient

  • in mindestens 4 der letzten 5 Jahre zur Grunduntersuchung beim Zahnarzt war und
  • in diesen fünf Jahren einen API* - Durchschnitt von 50% oder darunter aufwies (bloße Anwesenheit ist keine ausreichende Mitarbeit)

erhält Erstattungen für Leistungen bis einschließlich Stufe D.

Wer als über 28-jähriger Patient

  • in mindestens 8 der letzten 10 Jahre zur Grunduntersuchung beim Zahnarzt war und
  • in den letzten 5 Jahren einen API - Durchschnitt von 50% oder darunter aufwies

erhält Erstattungen für Leistungen bis einschließlich Stufe D.

Malusreglung:

Wer als Patient

  • in den letzten 5 Jahren in weniger als 2 Jahren zur Grunduntersuchung beim Zahnarzt war oder
  • in den letzten 10 Jahren in weniger als 5 Jahren zur Grunduntersuchung beim Zahnarzt war,

erhält Erstattungen für Leistungen nur bis einschließlich Stufe B.

*API = Approximaler-Plaque-Index; Angabe der mit Zahnbelag verschmutzen Zahnzwischenräume in % -> Messlatte für häuslichen Pflegeerfolg