0018 - Aus - Auswertung
Auswertung von Modellen, Fotos oder elektronsich erfassten Daten; je Fotoprojektionsrichtung, Kieferhälfte oder Frontzahnbereich
Ziffer-Stufe | Bemerkung | Leistungsinhalt | Kommentar, Erstattungsregelung | Punkte | Faktor |
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Aus-C-1 | Auswertung von materiellen Modellen | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 8 | 0,5 - 2 | |
Aus-C-2 | kephalometrische (zeichnerische) Auswertung eines Fernröntgenseitenbildes | maximal 3 Mal im Behandlungsverlauf; zeichnerische Analyse eines Fernröntgenseitenbildes | 26 | 0,5 - 2 | |
Aus-E-1 | "Foto", "Scan", "Modell" | Auswertung von optischen Modellen und Fotos | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 10 | 0,5 - 2 |
Aus-E-2 | "Foto", "Scan", "Modell" | computergesteuerte Auswertung von optischen Modellen und Fotos | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 42 | 0,5 - 2 |
Aus-E-3 | elektronische kephalometrische Auswertung eines Fernröntgenseitenbildes | 78 | 0,5 - 2 | ||
Aus-F-1 | "Foto", "Scan", "Modell" | 0018-E-1 + elektronisch | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 12 | 0,5 - 2 |
Aus-G | "Foto", "Scan", "Modell" | 0018-F-1 + Ausgabe von therapeutischen Daten | je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich | 16 | 0,5 - 2 |
Kommentar
Die Auswertung ist schriftlich oder elektronisch nachvollziehbar niederzulegen.
Geschieht die Auswertung auf elektronsichem Weg in hierfür geeigneter Software, so wird Leistungsstufe F erfüllt. Dies ist auch bei materiellen Modellen möglich, die z.B. elektronsich vermessen werden.
Werden Daten zur therapeutischen Verwendung ausgegeben, so wird Leistungsstufe G erfüllt.
Zur Aufrechterhaltung der Transparenz bei Rechnungslegung soll die Abrechnung mit einer Bemerkung zum jeweiligen Auswertungsobjekt angegeben werden.
Kostenerstattung bei versichertem Level B-D
Aus-C-1 wird höchstens einmalig im Planungsfall erstattet, jedoch auch für die Leistungen Aus-E bis Aus-G.
Vorschlag einer Sonderregelung für GKV-Versicherte zu den Leistungsstufen A-D
Es gelten bei der Versorgung von gesetzlich Versicherten die
Richtlinien des BEMA für die
Erstattung. Die GKV erstattet Leistungen des Levels A-D mit einem
festen Faktor 1. Ihr Leistungsspektrum oder ihre Kosten bleiben dann nahezu
gleich.
Außerdem erscheint das Modell der Bonus-Malus-Regelung medizinisch
und solidarisch sinnvoll.
Versicherte können
- Leistungen aus höheren Leistungsstufen wählen,
- abweichende Faktoren vereinbaren.
Es bleibt die Kostenerstattung nach Leistungsstufe A-D im Faktor 1 für Versicherte erhalten!
Ähnliche Sonderregelungen können zudem von jedem Privatversicherer in unterschiedlicher Form angeboten werden.
Patienten können sich so ihre Wunschversicherung zusammen stellen.